Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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eine  Reihe  schwerer  Verbrechen,  welche  Misdemeanours  sind,  und
viele  leichtere  Delikte,  welche  unter  den  unmodernen  Begriff
Felony  fallen.  Der  Entwurf  macht  nur  insofern  Schwierigkeiten,
als  man  einmal  darüber  streitet,  ob  auch  bei  Mord  und  anderen
Delikten  schwerer  Art  der  alte  Satz  aufzugeben  ist,  und  sodann
deshalb,  weil  man  vor  der  Frage  steht,  ob  man  legislatorisch
  die  Fälle  fixieren  soll,  in  welchen  die  Geschworenen  auseinander
  gehen  dürfen,  oder  ob  man  alles  dem  Ermessen  des
Richters  überlassen  darf.  In  Fällen,  wo  es  sich  um  Leben  und
Tod  handelt  und  der  Angeklagte  ein  reicher  Mann  ist,  besteht
nach  einer  Ansicht  noch  heute  die  Gefahr,  dass  eine  temporäre
Entlassung  der  Geschworenen  zu  Bestechungsversuchen  führen
könnte.

2.  Die  Prisons  Bill.  Zweck  dieses  Entwurfes  ist,  zur  Vorbereitung
  einer  allgemeinen  Konsolidierung  der  (Gefängnisvorschriften
  eine  Aenderung  derselben  vorzunehmen.  Wie  bereits
heute  für  Zuchthausanstalten  soll  die  Regierung  auch  für  die
lokalen  Gefängnisanstalten  Vorschriften  erlassen,  welche  nur  vom
Parlament  kassiert  werden  können.  Das  Parlament  reserviert  sich
die  Befugnis,  auch  die  für  Zuchthäuser  erlassenen  Vorschriften
zu  kassieren.  Eine  mildere  Strafverbüssung  wird  für  Gefangene
eingeführt,  deren  Vergehen  nichts  unehrenhaftes  an  sich  tragen.
Das  System  der  Abkürzung  der  Zuchthausstrafen  bei  fleissiger,
guter  Führung  wird  auf  über  12  Monate  betragende  Gefängnisstrafen
  ausgedehnt.  Endlich  sollen  Personen,  welche  eine  Freiheitsstrafe
  verbüssen,  weil  sie  eine  Geldstrafe  nicht  zahlen  konnten,
Teilzahlungen  leisten  dürfen  und  entsprechend  früher  entlassen
werden.

3.  Die  Police  Property  Bill.  Dieser  Entwurf  bestimmt,  dass
in  allen  Fällen,  in  welchen  die  Polizei  in  einem  Strafverfahren
oder  auf  Grund  gewisser  gesetzlicher  Bestimmungen  in  den  Besitz
von  Vermögensstücken  gelangt,  der  Polizeirichter  die  Ablieferung

derselben  an  diejenige  Person  anordnen  kann,  welche  seiner  An-8*