Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

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der Ortsstrassen obliege. Dieser Sorge, meint man, könne sich 
die Gemeinde durch ortspolizeiliche Vorschrift einfach entledigen. 
So die ständige Praxis des Oberlandesgericht München 1%, 
Auch eine Entscheidung der Kreisregierung, k. d. I. von 
Oberbayern '*? äussert sich in diesem Sinne !°°, 
Nun kann es keinem Zweifel unterliegen, dass eine logische 
Interpretation des Art. 29 (bezw. 38) niemals zu dem Resultat 
gelangen kann, dass der Gesetzgeber mit dem Ausdruck „Sorge“ 
eine bestimmte legislatorische Absicht verknüpft habe. Für eine 
solche Vermutung ist auch in den Verhandlungen nirgends ein 
Anhaltspunkt gegeben. Allerdings ist ja der Ausdruck „Sorge“ 
hier nicht glücklich gewählt, allein man muss sich gegenwärtig 
halten, dass derselbe in ähnlichem Zusammenhang in der Gesetz- 
gebung häufig Anwendung findet. 
Die in den zitierten Urteilen versuchte Art der Beweis- 
führung hat nun SEYDEL!°! mit Recht als geradezu erstaunlich 
bezeichnet. „Man sucht“ — so sagt SEYDEL !®? — „gegen Sinn 
und Zusammenhang aus einem einzigen Wort Gründe herauszu- 
pressen, die für keinen Unbefangenen darin liegen.“ „Die immer 
auftretende Bezugnahme darauf, dass es in Art. 38 heisse, die 
Sorge.....etc. macht einen geradewegs peinlichen Eindruck“. 
Trotz alledem wird noch in einem neueren Urteil des Obersten 
Landesgerichts 15? diese Meinung festgehalten. 
148 S, Eintsch. v. 18. Mai 1888, Minist. Amtsblatt 1888 S. 241, vergl. 
hierzu Hauck, Bayr. Gemeindezeitung v. 1896 S. 454, ferner Entsch. v. 18. Mai 
1895, Minist. Amtsblatt 1895 S. 331, Entsch. v. 17. März 1896 Minist.Amts- 
blatt 1896 S. 107. 
149 Eintsch. v. 14. April 1898, publiziert in Blätter f. adm, Praxis Bd. 48 
S. 190 
150 Vergl. auch hier die Ausführungen des Oberstaatsanwalts, in Entsch. 
des bayr. Verwalt.Ger.Hof Bd. 21 8. 5 ff. 
151 SEYDEL, Bayr, Staatsrecht, 2. Aufl. Bd. III S. 307 Note %. 
152 SgYDEL, Blätter f, adm. Praxis Bd. 48 S. 196. 
153 Eintsch. 28. Dez. 1908, bei REGER, Entscheid, der Gerichte und 
Verw.Behörden, 8. Ergänz.Bd. 1905 S. 159.
	        
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