Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

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Festgesetzter
Cap.  8  Vortrag  Betrag
A.
III.  1|  Tit.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  M  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die  ständigen
Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen  à  72.4
nach  5  und  von  je  45.  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet
415  694.1  25=  —  —
b)  aus  Kreisfonds:
Zulagen  à  60  MA  an  die  auf  isolirten  Anfangsstellen  ohne  Nebeneinkommen
  befindlichen  Schullehrer  ..  4000—
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen.
a)  im  Allgemeinen  .  .  44  145  27
42r  Naturalverpflegungsbeiträge  42  600  —
Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive
Lehrerpersonal:  #
a)  im  Allgemeinen  .  5143  —
b)  für  Lehrer,  welche  Zeichnungsunterricht  ertheilen  .  1372  —
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen:
a)  in  der  Stadt  Deggendorf  360  —
„  „  „  Kelheim.  720  —
„  „  „  Landshut  3  600  —
„  „  „  Passau.  9000  —
„  Straubing  1  368  —
b)  zur  Ausstellung  von  Chor-  und  Meßnerdienst-  Substituten  1  336  96
Tit.  7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausnebauten:
a)  Realexigenzbeiträge  .  .....  1720  —
b)  für  Schulpreise  .  343  —
c)  für  Schulbücher  und  Schulgeld  armer  Kinder  117  14
d)  zum  Unterhalt  von  Schulhäusern  85  720
e)  zu  Schulhaus-Neubauten  *rê5
Tit.  8.  Ständige  Bauausgaben  47  17
Tit.  9.  Prüfungs=  und  Aussichtskosten:
a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  Vornahme  der  ordentlichen
  und  außerordentlichen  Schulvisitationen,  dann  für  Vormularpapiere
  .........  .  9500  —
b)  für  den  Kreischulinsoehr.
aa)  Gehalt  .  4  800
bb)  Gehaltszulage  .  420  —
cc)  Diäten  und  Reisekosten.  1  030  —
Tit.  10.  Pensionen  und  Alimentationen:

 

a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiescirt  waren:
aa)  aus  Centralfonds  ....  —  +4—  57

bb)  aus  Kreisfonds