Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

6.

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III.  Oesterreichischer  Verwaltungen.

Die  von  den  K.  K.  österreichischen  Staatseisenbahnen  in  der  Richtung  nach
Italien  mitbetriebene  Strecke  von  der  italienisch-Sösterreichischen  Grenze  bei
Pontafel  bis  Pontebba.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  italienischen  Verwaltungen
  im  Ausland  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:  «
Frankreich,  Ziffer  23.
Oesterreich-Ungarn,  Ziffer  22,  23,  24.
Schweiz,  Ziffer  24.

 

Luxemburg.

A.  Von  luxemburgischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen
und  Bahnstrecken.

rinz  Heinrich-Bahn,  mit  Einschluß  der  Linie  von  Wasserbillig  nach

Grevenmacher.

B.  VWahstrechen,  welche  sich  im  Wetriebe  oder  Mitbetriebe  auswärtiger

—

Verwaltungen  besinden.
I.  Deutscher  Verwaltungen.

Die  von  den  Reichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  betriebenen  sämmtlichen

  Linien  der  Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.

Die  von  den  Königlich  preußischen  Staatsbahnen  betriebene  Strecke  von

der  deutsch-luxemburgischen  Grenze  bei  Ulfingen  bis  Ulfingen.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  luxemburgischen  Verwaltungen
  im  Ausland  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:

Belgien,  Ziffer  17,  18.

 

Niederlande.

A.  Hon  niederländischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen
und  Bahnstrecken.

Gesellschaft  zum  Betrieb  der  Niederländischen  Staatseisenbahnen.
Niederländische  Rhein-Eisenbahngesellschaft.
Holländische  Eisenbahngesellschaft.
Niederländische  Central-Eisenbahngesellschaft.
Nord-Brabant-Deutsche  Eisenbahngesellschaft.
Haarlem—Zandvoort  Eisenbahngesellschaft.

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