Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Der deutsch-niederländische Niederlassungs- 
vertrag vom 17. Dezember 1904. 
Von 
Dr. ALFRED Freiherrn vVoN OVERBECK, Professor der Rechte an 
der Universität Freiburg (Schweiz). 
Unter den Staatsverträgen des Deutschen Reiches besass 
bisher der deutsch-schweizerische Niederlassungsvertrag vom 
31. Mai 1890 als diejenige Völkerrechtsquelle, welche die öffent- 
lich-rechtliche Stellung der gegenseitigen Untertanen zweier Kul- 
turstaaten am reinsten ex professo regelt, eine einzigartige typische 
Bedeutung; derselbe wird denn auch in den meisten Darstellungen 
des Völkerrechts und des Staatsrechts bei der Lehre von der 
Rechtsstellung der Fremden als das wichtigste Paradigma er- 
wähnt!. Neuerdings trat nun diesem Vertrage als ein weiterer 
von ähnlichem Inhalte der deutsch-niederländische Niederlassungs- 
vertrag vom 17. Dezember 1904 zur Seite ?. Dieser ist schon 
! Reichsgesetzblatt 1890, S. 131. Vgl. v. OvkRBECK, Niederlassungsfrei- 
heit und Ausweisungsrecht. Dargestellt auf der Grundlage des deutsch- 
schweizerischen Vertrages vom 31. Mai 1890. Eine Untersuchung über die 
öffentlichrechtliche Stellung des Ausländers. (Freiburger Abhandlungen 
aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts, herausgeg. von v. ROHLAND, 
Rosın, Scamior). Karlsruhe 1907, S. 13 und Note 29; LaBAnp, Das Staats- 
recht des Deutschen Reiches, 4. Aufl, Tübingen und Leipzig 1901, Band ], 
S. 141 nebst Note 1. 
* Reichsgesetzblatt 1906, S. 879 (deutscher und holländischer Text).
	        
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