— 137 —
nisch-sanitären Seite des Wohnungsproblems ihren Ausgangs-
punkt genommen, sie war ursprünglich nur Gesundheitsgesetz-
gebung und wurde erst später durch ausführliche Gesetzeswerke
zur Bekämpfung der Wohnungsnot und Unterbringung der in-
folge gesundheitspolizeilicher Massnahmen dislozierten Bevölke-
rung ergänzt ®.
Das Wohnungsgesundheits- und Baupolizei-
wesen erscheint für England und Wales in dem Public
Health Act von 1875 (mit Amendment Act 1890), für
Schottland in dem Public Health Act von 15/8. 1867, speziell
für London aber in dem Public Health Act von 1891 (in den
wesentlichsten Bestimmungen mit den beiden anderen Gesetzen
gleichlautend) geregelt. Ausserhalb Londons obliegt zufolge dieser
Gesetzesakte den Gemeinden die nähere Ausführung der bau-
polizeilichen Vorschriften, sowie die Erlassung von Bauordnungen
im Wege von bye-laws, während für London in dem London
Building Act von 1894 besondere Bauvorschriften ergangen sind.
Zufolge sect. 189 der P. H. Acte von 1875 hat jede Local
Sanitary Authority, d. i. die aus Vertretern der Gemeinde ge-
bildete Sanitätsbehörde, einen geprüften ärztlichen Medical officer
of Health, einen surveyor und einen inspector of nuisances zu
bestellen, welchen das erforderliche, nicht ärztliche aber praktisch
geschulte Hilfspersonal der sanitary inspectors, der Gesundheits-
aufseher beigegeben ist. Die gleiche sanitätsbehördliche Organi-
sation besteht für die zahlreichen Distrikte (Parishes) Londens
® Aus der Literatur sei hervorgehoben: Dr. FELIX v. OPPENHEIMER,
„Die Wohnungsnot und Wohnungsreform in England mit besond. Berück-
sichtigung der neueren Wohnungsgesetzgebung®. Leipzig 1900. ASCHROTT,
»Die engl. Wohnungsgesetzgebung“. Jahrb. f. Gesetzgbg. u. Verwaltg.
Bd. 9 1885. OLsHAUSEN und REINcKE, „ Wohnungspflege in England und
Schottland*. Braunschweig 1897. Dr. Cart JoH. FucHs, „Kommunale
Wohnungsreform in England“. Zeitschr. f. Wohnungswesen I. Heft 11 u. £.
W. Tuomrson „The Housing Handbook“. London 1903; Schriften des Vereines
für Sozialpolitik Band 97 1901.