Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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vermindern, sowie eine Dezentralisation und richtigere Verteilung 
der Bevölkerung ermöglichen, hat die Cheap Trains Act 
1883 weitgehende Steuerbefreiungen für Eisenbahngesellschaften 
unter der Voraussetzung eingeräumt, dass selbe zu herabgesetzten 
Preisen Arbeiterzüge in genügender Zahl zu bestimmten Tages- 
stunden verkehren lassen. Die Einhaltung der für die Steuer- 
begünstigungen gestellten Bedingungen wird von der Staatsbehörde 
entsprechend überwacht. 
Eine weitere Gruppe gesetzlicher Bestimmungen bezieht sich 
auf de Begünstigung der gemeinnützigen Bau- 
tätigkeit hinsichtlich der zu entrichtenden staatlichen 
undkommunalen Steuern. Die sich mit dem Bau von 
Arbeiterwohnhäusern befassenden Stiftungen wie z. B.: der „Pea- 
body Trust“ oder der „Guinnes Trust“ werden als Wohltätigkeits- 
anstalten einer Einkommensteuer überhaupt nicht unterzogen. 
Von ausschlaggebender Bedeutung für die Behandlung der Woh- 
nungsfrage in der englischen Steuergesetzgebung erscheint der 
Umstand, dass die eigentliche Gebäudesteuer, die in der Regel 
vom Mieter mit dem Rechte des Steuerabzuges vom Mietzinse 
entrichtete „Inhabited House Duty“, an und für sich sehr niedrig 
ist und überdies alle Wohnungen mit einem Jahresmietzinse von 
nicht mehr als 20 £ überhaupt freibleiben. Diese Bestimmung 
ist für Baugesellschaften bezw. -Genossenschaften und sonstige 
Unternehmungen zum Bau von Arbeiterwohnhäusern von grösster 
Wichtigkeit, da die Jahresmiete der in denselben hergestellten 
Wohnungen in aller Regel diesen Betrag nicht übersteigt und 
sohin die staatliche Steuerlast für Arbeiterwohnhäuser in Eng- 
land auch ohne jede spezielle Steuerbegünstigung auf ein Minimum 
eingeschränkt erscheint. Aber selbst für jene genossenschaftlichen 
Unternehmungen, welche Wohnungen für den qualifizierten, besser 
situierten Arbeiter und kleinen Beamten herstellen, erscheint die 
englische Gebäudesteuergesetzgebung von sozialpolitisch günstigem 
Einflusse, da die erwähnte Steuer nicht vom Gesamtertrage des
	        
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