Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

— 1716 — 
ausgehen °°. 
Dieses Gesetz dürfte alsbald in Bayern zu ebensolchen Er- 
folgen führen, wie selbe in Hessen bereits erzielt wurden und 
damit scheint wohl auch die Bahn gewiesen, welche für die zu- 
künftige Entwickelung der Wohnungsgesetzgebung in den übrigen 
deutschen Bundesstaaten von entscheidender Bedeutung wer- 
den dürfte. 
Schluss des I. Abschnittes, 
[Fortsetzung folgt]. 
?5 Soweit diese Verlustprämie nicht zur Deckung faktisch eingetretener 
Verluste an Zinsen und Tilgungsraten erforderlich ist, ist selbe durch Hinter- 
legung in einem Wohnungsbaufond wieder der Ansiedlung landwirtschaft- 
licher Arbeiter und der Schaffung von Kleinwohnungen zuzuführen.
	        
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