Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Germanist und Staatsrechtslehrer, endlich in Heidelberg als Lehrer des Völker- 
rechts und Verfasser völkerrechtlicher, staatsphilosophischer und politischer 
Schriften um die Wissenschaft erworben hat. Die Rede zeichnet ein glän- 
zendes Bild von der weitumfassenden Tätigkeit und den reichen Erfolgen 
BLUNTSCHLIs; dabei hält sich der Verf. von einer überschwänglichen Ver- 
herrlichung, wie sie bei Gedächtnisreden nicht selten vorkommt, fern; im- 
merhin darf man bei der Würdigung der Schrift nicht vergessen, aus wel- 
chem Anlass und zu welchem Zweck sie verfasst ist. 
Laband. 
Kurt Perels, Stellvertretende Bevollmächtigte zum Bun- 
desrat. (Aus der Festgabe der Kieler Juristenfakultät zu HÄNELs 
Doktorjubiläum). Kiel und Leipzig 1907. 28 S. 
In dieser kleinen Abhandlung erörtert der Verf. eine Spezialität der 
Deutschen Reichsverfassung, an welcher die bisherige staatsrechtliche Lite- 
ratur ziemlich achtlos vorübergegangen ist, deren Bedeutung jedenfalls nicht 
genügend gewürdigt worden ist. Der Verf. zeigt, dass die Einrichtung der 
stellvertretenden Bevollmächtigten, welche in Wahrheit keine Stellvertreter, 
sondern eine zweite Kategorie von Bevollmächtigten zum Bundesrat sind, 
der Reichsverf. nicht entspricht; er nimmt ein die Reichsverf. ergänzendes 
oder weiterbildendes Gewohnheitsrecht an. Die Abhandlung ist mit der 
Gründlichkeit, Sachkenntnis und Klarheit geschrieben, durch welche alle 
Arbeiten des Verfassers ausgezeichnet sind; sie bildet in Wahrheit eine 
Bereicherung der Literatur des Reichsstaatsrechts. 
Laband. 
Prof. Dr. F. Meili, Die drahtlose Telegraphie im internen 
Recht und Völkerrecht. (100 8.) gr. 8°. Zürich 1908. Artist. 
Instit. Orell Füssli (3,50). 
Zu den zahlreichen Bearbeitungen des Rechts aller modernen Verkehrs- 
anstalten, welche wir dem auf diesem Gebiet als erste Autorität anerkann- 
ten Verfasser verdanken, hat er diese, das neueste Verkehrsmittel behandelnde 
Monographie hinzugefügt. Man ist vielleicht im ersten Augenblick ver- 
wundert, dass die drahtlose Telegraphie zu so umfangreichen Erörterungen 
genügenden Stoff bietet; der Verf. weiss aber den von ihm behandelten 
Materien immer interessante Gesichtspunkte abzugewinnen. Der Inhalt der 
Schrift ist einfach und übersichtlich gegliedert. Nachdem der Verf. einen 
Ueberblick über die Entwicklung der neuen Verkehrsanstalt und die Art 
ihrer Benutzung gegeben, behandelt er im zweiten Teil das interne, im 
dritten Teil das internationale Recht. Der Verfasser zeigt, dass die draht- 
lose Nachrichtenübermittlung sich dem bisherigen Begriff der Telegraphie 
als neue Spezies unterordnet, dass sich daher das Telegraphen-Monopol,
	        
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