Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Der gegenwärtige Stand der Wohnungsge- 
setzgebungin den europäischen Hauptstaaten. 
Von 
Dr. EMANUEL HuGo VOGEL, Wien. 
(Schluss). 
1I. Abschnitt. 
Auf einzelne Teilgebiete des Wohnungswesens be- 
schränkte Rechtsnormen. (Partielle Wohnungsgesetze). 
Unter den partiellen Wohnungsgesetzen ?* sind drei grosse 
Gruppen zu unterscheiden: einmal jene Gesetze, welche die 
Förderung des Kleinwohnungsbaues, sei es mit 
oder ohne gleichzeitige Regelung der Kreditfrage und Gewährung 
von Steuerbegünstigungen, zum ausschliesslichen Inhalte haben, 
dann jene, welche sich lediglich auf die Bereitstellung 
vonKredit zu diesem Zwecke, eventuell sogar unter Beschrän- 
kung auf bestimmte Berufsgruppen (z. B. Staatsbedienstete) be- 
ziehen, ohne eine weitere gesetzliche Regelung der gemein- 
nützigen Wohnungsproduktion zu enthalten, endlich jene grosse 
Gruppe von Gesetzen, welche ausschliesslich die sanitär-hy- 
gienische Seite der Wohnungsfrage, insbesondere die Woh- 
nungsaufsicht, Beseitigung ungesunder Einzelhäuser oder 
lung S. 136.
	        
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