— 259 —
men, dass derselbe in kurzer Zeit verbraucht war, und sich die
(ewährung grösserer Staatsmittel als wünschenswert ergab.
Ausser von Dänemark ist auch von anderen Staaten in der
letzten Zeit öffentlicher Kredit für Zwecke des Wohnungsbaues
zur Verfügung gestellt worden, in der Regel jedoch nicht in
Form eigentlicher Wohnungsgesetze, sondern durch Einstellung
diesbezüglicher Beträge in das jährliche Budget. Obwohl nicht
streng in den Rahmen dieser Abhandlung gehörig, möge der
Uebersicht wegen nur kurz Erwähnung finden, dass abgesehen
von jenen Staaten, deren Wohnungsgesetzgebung bereits im I. Ab-
schnitte behandelt wurde, auch Norwegen durch Begründung
eines „Hausleihefondes* Staatsmittel in Form von Darlehen an
Gemeinden 3” behufs Weitergabe an Unbemittelte unter gewissen
Bedingungen zur Verfügung gestellt hat. Im übrigen besteht
ausser der Einführung kommunaler Wohnungsinspektion durch
Beschluss der Gemeindevertretungen in Bergen und Christiania
bezw. in Gothenburg weder in Norwegen noch in Schweden eine
wohnungs gesetzliche Regelung.
Aehnlich hat auch das deutsche Reich sowie einzelne
Bundesstaaten (so Preussen, Bayern, Württemberg, Hessen u. a.)
alljährlich gewisse Beträge in den staatlichen Etat zur Förderung
der Herstellung geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter und
gering besoldete Beamte in den staatlichen Betrieben und Ver-
waltungen zur Verfügung gestellt?» Von ausschlaggebender Be-
”" Das Höchstmass des Darlehens an die einzelne Gemeinde beträgt
0000 K zu 3°/4%/,. Der Wert des einzelnen Hauses samt Grundstücken
darf 3000 K nicht übersteigen, der Beleihungsbetrag muss binnen längstens
25 Jahren getilgt werden. (Siehe Schriften des Vereines für Sozialpolitik
Band 97 Artikel: „Die Wohnungsfrage in Norwegen u, Schweden‘).
* Gesetz vom 13./8. 1895 betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln
zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen
Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten.
Nach Massgabe dieses Gesetzes stellt das Gesetz vom 12./8. 1907 weitere
15 Millionen Mark zur Verfügung; im ganzen bisher aufgewendeter Betrag
17*