— 260 —
deutung für den gemeinnützigen Baukredit in Deutschland waren
aber insbesondere die Bestimmungen des Invaliditätsversicherungs-
gesetzes vom 13./7. 1899 in den 8$ 45, 80 und 164, denen zu-
folge die bezüglichen Versicherungsanstalten mit Genehmigung
der Aufsichtsbehörde !/,, mit Genehmigung der Garantieverbände
sogar dieHälfteihres Vermögens für Unternehmungen
anlegen können, welche ausschliesslich oder überwiegend der ver-
sicherungspflichtigen Bevölkerung zugute kommen. Dahin ge-
hört vor allem auch der gemeinnützige Wohnungsbau. Dagegen
entbehrt das deutsche Reich und seine einzelnen Bundesstaaten
mit Ausnahme von Hessen und Bayern (siehe Abschn. IS. 169 f.)
noch immer einer umfassenden gesetzlichen Regelung des Woh-
nungswesens.
In Oesterreich wurde zum erstenmale in dem Staats-
voranschlage pro 1908 ein staatlicher Kredit zur Bildung eines
Wohnungsbaufondes für Staatsbeamte (4000 000 K.) und staat-
liche Salinenarbeiter (1000 000 K.) vorgesehen.
C. Was die dritte Gruppe partieller Wohnungsgesetze
anbelangt, welche sich lediglich auf die hygienisch-technische
Seite der Wohnungsfrage, auf Wohnungsbeaufsichti-
gung und-Verbesserung beziehen, so hat in dieser Hin-
sicht in zahlreichen Staaten und Stadtgebieten, insbesondere aber
in Deutschland, die kommunale wie polizeiliche Wohnungs-
ordnung vielfach eine gesetzliche Regelung ersetzen müssen °”.
Ganz besonders gilt dies vvonPreussen“, wo bekanntlich auf
ca. 104 Mill. Mk. Siehe auch die im Reichsamte des Inneren bearbeitete
Denkschrift „Die Wohnungsfürsorge im Reiche und in den deutschen
Bundesstaaten“. Berlin 1904,
8? Siehe insbesondere die vorerwähnte „Denkschrift“ des deutschen
Reichsamtes, ferner die eingehende Zusammenstellung der „Im Deutschen
Reiche erlassenen Vorschriften über Benutzung und Beschaffenheit von
Wohnungen“ von W. v. KALKSTEIN (Bremen, Verlag G. Winter 1907.)
4 Mit dem Wohnungswesen in Zusammenhang steht das jüngst für
das ganze Gebiet der preussischen Monarchie erflossene Gesetz „gegen
die Verunstaltung vonOrtschaftenund landschaftlich