Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Literatur. 
Krabbe, Dr. Prof. d. Staatsrechts a. d. Universität Groningen: „DieLehre 
der Rechtssouveränität“. Beitrag zur Staatslehre. Groningen, 
J. B. Wolters. 1906. 254 S. 8°. 
Unserm verstorbenen Freunde STOERK bin ich aufrichtig dankbar, dass er 
mich mit sanfter Gewalt zur Besprechung dieses Buches verpflichtet hat. 
Wer sich jahrzehntelang in den Kontroversen über diese Grundprobleme 
herumgeschlagen hat, konnte sich nachgerade des Gefühls nicht mehr er- 
wehren, dass die Debatte auf einen toten Punkt geraten ist; und er mochte 
(laher jede neue Publikation über diese Fragen mit dem müden Stossseufzer 
begrüssen: „ein neuer Narr zu neuer Pein!“ Solcher Stimmung bereitet dieses 
Buch des holländischen Publizisten eine höchst angenehme Enttäuschung. 
Dass hier eine geistige Importware die deutsche Zollgrenze passiert hat, 
zeigt sich nicht bloss in der Sprache, die zwar sorgfältig und gut lesbar 
ist, doch unverkennbar den Charakter der Uebersetzung trägt; sondern 
deutlicher noch im Inhalt. Und zwar gerade weil einen ganz überwiegen- 
den Teil dieses Inhalts die Beschäftigung mit der deutschen Staatsrechts- 
literatur bildet. Dass auch der Ausländer diese Grundprobleme des Staats- 
vechts nicht erörtern kann, ohne bei der Würdigung der bisherigen Arbeit 
den breitesten Raum unsrer deutschen Publizistik zu gewähren, das ist ein 
ehrenvolles Zeugnis für die internationale Geltung, der sich das Ansehen 
der deutschen Wissenschaft erfreut. Aber das Resultat jener kritischen 
Würdigung weist doch auf einen fundamentalen Gegensatz hin zwischen 
den staatsrechtlichen Konstruktionen der heute herrschenden deutschen 
Literatur und den staatsrechtlichen Anschauungen, die heute die wissen- 
schaftliche Literatur der andern Kulturvölker beseelen. Unter diesem 
Gesichtspunkt erscheint jenes internationale Ansehen der deutschen kon- 
struktiven Staatsrechtsschule einigermassen als Ausfluss der Hochschätzung, 
mit der man die technische Feinheit und den gelehrten Scharfsinn einer 
hochentwickelten Scholastik bewundert, die freilich diese Vorzüge abstrakter 
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