Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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die völkerrechtliche Verpflichtung nur von denjenigen Organen 
eingegangen werden kann, die die Fähigkeit haben, für die Durch- 
führung des Vertrages im Innern zu sorgen; vgl. meine Grund- 
züge des Allg. Staatsrechts 8. 76ff. Wo es sich um Verträge 
handelt, die im Innern durch blosse Verwaltungsvorschriften 
durchgeführt werden können, ist Willensorgan bloss die Regierung. 
Wo aber die Durchführung des Vertrages gesetzgeberischer An- 
ordnungen oder Bewilligung von Mitteln auf dem Budgetwege 
bedarf, muss als Willensorgan des Staates der gesetzgebende 
Körper mit auftreten. Die völkerrechtliche Verpflichtung muss 
den Staat in seinem Kerne, in seinem Selbst, in seinem selbst- 
hestimmenden Momente treffen. Bei der Frage, welches Organ 
den Staat zu verpflichten vermöge, sieht das Völkerrecht aller- 
dings auf die innere Verfassung des Staates, allein nur in der 
Weise, dass ihm das Staatsrecht das Material für die Prüfung 
liefert. Das Staatsrecht bezeichnet die Organe, deren Anord- 
nungen für die Durchführung des Vertrages im Innern bestim- 
mend sind; das Völkerrecht bezeichnet diese Organe als Willens- 
organe, als legitimiert. Es ist unerheblich, was das Staatsrecht 
formell über die Legitimation sagt, es kommt nur darauf an, was 
es sachlich über die Durchführung völkerrechtlicher Verpflich- 
tungen bestimmt. Das Völkerrecht untersucht selbst, welche Or- 
gane bei der in Frage kommenden Verpflichtung von letzterer 
mitbetroffen werden müssen, damit die Durchführung als ge- 
sichert erscheint. Vertragsbruch kann nur dann vorliegen, wenn 
Organe, die beim Vertrage mitgewirkt haben, es ablehnen, den- 
selben durchzuführen. Eine Vorschrift des Staatsrechts, dass das 
Staatsoberhaupt zur Eingehung völkerrechtlicher Verpflichtungen 
zwar legitimiert sei, dass aber das Parlament durch dieses Vor- 
gehen in keiner Weise staatsrechtlich dahin verpflichtet werde, 
zur Durchführung Hand zu bieten, kann für das Völkerrecht 
nicht Anlass bieten, das Staatsoberhaupt als das richtige Willens- 
organ zu betrachten. Wenn allerdings die in Nordamerika herr- 
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