— 34 —
dass die Willensunfähigen selbst Adressaten sind, dass die Norm
sich nicht etwa bloss, wie HoLD v. FERNECK a. a. O. Bd. 1
S. 281, 358 annimmt, an die Vertreter wendet. Dagegen ist zu
betonen, dass das Gesetz mit dieser Stellvertretung rechnet und
nur deshalb, weil Stellvertretung möglich ist, und nur soweit, als
diese geschehen kann, Normen an Willensunfähige adressiert.
Es frägt sich, warum das Gesetz überhaupt willensunfähige
Subjekte als Normenadressaten zulässt. Der Grund liegt in
einem sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse. Bei den willens-
unfähigen Menschen liegt die Möglichkeit entweder eines spätern
(senusses des Subjektes selbst oder doch seiner Angehörigen oder
Erben vor. Diese Möglichkeit bestimmt das Gesetz, auch willens-
unfähige Menschen, ja sogar den Embryo als Personen zu be-
trachten. Bei den Stiftungen fällt ins Gewicht der Umstand,
dass der Genuss durch einen bestimmten Personenkreis an Stelle
des Subjektes ausgeübt wird. Nicht willensunfähig sind die Ver-
bände. Sie sind handlungsfähig. Sie sind auch genussfähig, da
ihre Teile, d.h. die Mitglieder genussfähig sind.
Indem das Gesetz Befehle und Erlaubnisse an ein Subjekt
richtet und so Rechte und Pflichten für dasselbe begründet, ent-
steht für das Subjekt das, was man Persönlichkeit nennt. Subjekt
und Persönlichkeit sind auseinanderzuhalten. Mit LABAND, Zeit-
schrift für das ges. Handelsrecht Bd. 30 S. 471 und Staatsrecht I
S. 89 Anm. 1 ist zu betonen, dass die Persönlichkeit als solche
ein rein rechtliches Erzeugnis ist. „Es gibt keine natürliche
Personen sondern nur juristische.“ Wenn aber auch das Recht
die Persönlichkeit schafft, so ist ebenso sehr zu betonen, dass
anderseits das Recht nicht das Subjekt selbst zu schaffen ver-
mag. Das Recht muss ein Subjekt bereits vorfinden, dem es
Persönlichkeit verleihen will. Man kann deshalb auch sagen:
Es gibt keine juristischen Subjekte, sondern nur natürliche, wirt-
schaftliche und soziale. Menschen, willensfähige und willensun-
fähige, Vereine und Stiftungen sind Subjekte nach natürlicher,