Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

— 510 — 
einem gut ausgestatteten, handlichen kleinen Lexikon, dessen erster Teil 
zur Zeit vorliegt, eine Fülle von Angaben über das schweizerische Recht. 
Die einzelnen alphabetisch aneinander gereihten Artikel sind klar und knapp 
redigiert. Der in ihnen verarbeitete Rechtsstoff ist in der Hauptsache das 
schweizerische Obligationenrecht, aber auch andere Rechtsgebiete, wie Kon- 
kursrecht, Transportrecht, das Recht der zivilrechtlichen Verhältnisse der 
Niedergelassenen und Aufenthalter u. s. w. kommen zur Darstellung. Das 
öffentliche Recht tritt neben dem Privatrecht zurück, doch sind die wich- 
tigsten Ööffentlichrechtlichen Ordnungen, wie das Bürgerrecht u. a. berück- 
sichtigt. Die Abgrenzung des Stoffs erklärt sich aus der Bestimmung des 
Lexikons, welches in erster Linie dem Laien in den für ihn wichtigsten 
Materien raschen und klaren Aufschluss verschaffen soll. Aber auch der 
Jurist wird das Büchlein oft mit Vorteil benutzen können, manchen Ar- 
tikeln kommt ein selbständiger Wert zu. 
Verfasser und Verleger beabsichtigen noch dieses Jahr eine Fortsetzung, 
hauptsächlich Prozess-, Patent- und Versicherungsrecht behandelnd, her- 
auszugeben und das ganze Werk mit einem dritten Bande, das Schweize- 
rische Zivilgesetzbuch darstellend, abzuschliessen. 
Max Huber. 
W. von Rohland, Völkerrechtsquellen. Zum akademischen Gebrauch her- 
ausgegeben. 2. Aufl. Freiburg i. B. 1908. C. Troemers Universitäts- 
buchhandlung. 
Die Tatsache, dass die Völkerrechtsquellen von Rohland’s eine zweite 
Auflage erfahren haben, ist ebenso wie der Erfolg der gleichnamigen Publi- 
kation Fleischmann’s ein Beweis für die zunehmende Ausdehnung u. Ver- 
tiefung der Pflege des Völkerrechts an den deutschen Universitäten und 
ein Zeichen des wachsenden Ansehens dieser Disziplin überhaupt. Solche 
Quellensammlungen weisen aber auch selbst auf die Ursache dieses Um- 
schwungs hin, indem aus ihnen ersichtlich wird, welchen Reichtum und 
welche Mannigfaltigkeit das moderne internationale Vertragsrecht auf- 
weist und wie enge die politischen und wirtschaftlichen Interessen jedes 
Staats mit Staatsverträgen verknüpft sind. 
Man hat die Völkerrechtswissenschaft des XIX. Jahrhunders gern im 
Gegensatz zu derjenigen der beiden vorhergehenden Jnhrhunderte als posi- 
tivistisch bezeichnet; sie verdient diese Bezeichnung nur in beschränktem 
Umfang. Die grosse Masse des in tausenden von Verträgen enthaltenen 
Rechtsstoffes und damit vor allem das wirtschaftliche Völkerrecht hat in 
den bisherigen Systemen fast nie eine hinreichende Darstellung gefunden. 
Wenn nun das wichtigste Quellenmaterial — und hier kommen in erster 
Linie Staatsverträge in Betracht — gesammelt und leicht zugänglich ge- 
macht wird, so kann und so soll auch der akademische Unterricht in der 
Weise umgestaltet werden, dass das positive Vertragsrecht zum Ausgangs-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.