Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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publici bezeichnen, man bezeichnet aber dann einen Vorgang, der 
das gerade (segenteil eines rechtlichen im modernen Sinne des 
Wortes ist, mit dem möglichst unpassendsten Ausdruck. Wenn 
trotzdem die juristischen Autoren jener Zeiten für all’ diese Vor- 
gänge, die sich unserem Gefühle nach ausserhalb der eigentlichen 
Rechtssphäre abspielten, die Bezeichnung ius publicum oder di- 
vinum für angebracht hielten, so ist dies leicht erklärlich, wenn 
man bedenkt, dass das brutal auftretende Unrecht, die rohe Ge- 
walt zeitlebens im Gewande des Rechtes zu erscheinen sich be- 
mühte. Man ging unbewusst von dem erst viel später klar for- 
mulierten Satz aus, das Recht sei nichts als organisierte Macht, 
Da es zu einem gegenseitig sich durchdringenden, gleichbe- 
berechtigten Auftreten der beiden erwähnten (Grundprinzipe im 
positiven Recht weder im antiken noch im mittelalterlichen Staate 
gekommen war, konnte das methodologisch so wichtige Problem 
des Dualismus im Recht als einer konsequenten Folgeerscheinung 
der erwähnten Doppelstellung des Individuums (als solchen und 
als Glied der Gesamtheit) im Rechtssysteme dieser Staaten nie 
aktuell werden. Und in der Tat ist das Recht der Römer und 
Germanen in diesem Sinne streng einheitlich. Das, was man 
gemeinhin als „römisches Staatsrecht“ bezeichnet, ist weit davon 
entfernt, dasselbe zu bedeuten, wie etwa das „öffentliche“ Recht 
(Verfassungs- und Verwaltungsrecht) eines modernen Staates. 
Dort handelt es sich um eine Summe von Organisationsnormen, 
eine Art interner Geschäftsordnung, hier um eine fast unüber- 
sehbare Zahl von Rechtssätzen, welche die rechtlichen Be- 
ziehungen zwischen Staat und Individuum regeln und eine uner- 
  
3 Dass eine derartige Definition des Rechts nichts als den strikten Bank- 
rott desselben bedeute, darüber sind sich derzeit die Theoretiker mit wenigen 
Ausnahmen klar. Für die wenigen Ausnahmen ist aber dann folgerichtig 
jede staatliche Organisation nichts anderes als ein bunter Haufen sich 
gegenseitig nach einem bestimmten System bekämpfender und vernichten- 
der Individuen, den sie bestenfalls soziologisch zu erklären suchen.
	        
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