Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Das Merkmal der Notwendigkeit, dessen Existenzberechtigung 
dahingestellt bleiben kann, darf nach MARTENS (vgl. 129) auch 
aus den Umständen gefolgert werden und setzt nicht eine Er- 
klärung der Staaten voraus, dass sie die geschaffenen Normen 
für notwendig halten. Die Quellen berichten, dass die Griechen 
immer wieder Amphiktionien, Symmachien, Rechts- 
schutzverträge, Münzverträge, Isopolitien geschlossen 
haben, nicht selten nach langwierigen und aufreibenden Ver- 
handlungen. Ihr Tun wäre unerklärlich, wollte man annehmen, 
dass sie die rechtliche Regulierung des zwischenstaatlichen Ver- 
kehrs nicht für notwendig, sondern überflüssig erachtet haben. 
Dass dem nicht so war, ergibt auch die Tatsache, dass in Athen 
zwei von den vier Volksversammlungen, welche alle 36 bezw. 
35 Tage stattfanden, über die Berichte der Staatsgesandten zu 
verhandeln hatten. Der grösste griechische Denker, Aristo- 
teles, hat sogar die Notwendigkeit rechtlich geordneter Wechsel- 
beziehungen der Staaten direkt ausgesprochen. Er zählt nämlich 
unter den fünf Gegenständen, welche von der Allgemeinheit 
beraten werden, die Ein- und Ausfuhr auf und führt aus, die 
Beratschlagenden müssten die Höhe des Bedarfs, den Umfang 
der eigenen und fremden Produktion sowie die Grösse der Ein- 
und Ausfuhr kennen, um die nötigen Staatsverträge 
(suvdTnaı al ovpßoAat) schliessen zu können (Rhetor. 
p. 1359 f.); unter oupßoAat sind die Staatsverträge über Rechts- 
schutz der Ausländer zu verstehen. Dieser Ausspruch des grie- 
chischen Denkers ergibt zugleich, dass man die Theorie von der 
Autarkie oder Selbstgenugsamkeit der Staaten, die er übrigens 
selbst vertritt, nicht absolut auffassen und keineswegs als Argu- 
5 Aristoteles, Staat der Athener Cap. 43, 45. Die Tatsache konnte von 
MARTENS nicht verwertet werden, da die Schrift erst nach dem Erscheinen 
seines Werkes aufgefunden worden ist. Die angeführten Stellen ergeben auch, 
dass das Verfahren bei Ankuuft fremder Botschafter geregelt war. Dies 
ist ebenfalls für Aegypten bezeugt (vgl. den interessanten Bericht von 
G. MAspERO im Journal des Debats vom 7. April 1893).
	        
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