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um einen Widerstand von Anfang an als aussichtslos erscheinen
zu lassen, so ist das eine sehr unsichere Hoffnung, die insbeson-
dere in solchen Fällen trügen wird, wo es sich um Großmächte
oder ganze Mächtegruppen handelt.
Aber ganz abgesehen hiervon können bei nüchterner Erwä-
gung der realen Verhältnisse die Vorbedingungen für die Aus-
führung des Planes nicht als vorhanden angesehen werden.
In erster Linie ist es äußerst unwahrscheinlich, daß es über-
haupt gelingen wird, einen solchen Staatenbund zu schaffen. Ganz
ausgeschlossen ist es, daß er auf dem Boden völliger Freiwil-
ligkeit zustande käme, denn es wird unter den etwa 50 Staaten,
um die es sich handelt, immer einige geben, die den Beitritt ver-
weigern, und es ist anzunehmen, daß gerade die großen Staaten
in dem Gefühle ihrer Stärke am wenigsten geneigt sein werden,
Opfer an ihrer Selbständigkeit zu bringen, deren Folgen in der
Tat gar nicht zu übersehen wären.
Dann bliebe also nur der Weg des Zwanges, der mit den
Mitteln eines Krieges durchgeführt werden müßte. Es ist schwer
einzusehen, wie die Vertreter dieses Gedankens dem Vorwurfe be-
gegnen wollen, daß, wenn sie einen solchen Krieg nicht bloß zu-
lassen, sondern geradezu fordern müssen, sie mit ihren eigenen
Grundsätzen in Widerspruch geraten. Vielleicht werden sie sich
mit dem Hinweise darauf zu verteidigen suchen, daß der Krieg
gerade im Interesse des Friedens geführt werden würde. Aber
das ist nicht geeignet, den erhobenen Vorwurf zu entkräften, denn
schließlich hat jeder Krieg den Zweck, für spätere Zeit einen
Friedenszustand zu schaffen. Auch das wird kaum als Recht-
fertigungsgrund geltend gemacht werden können, daß in den bis-
herigen Kriegen nicht das Recht, sondern die Macht den Aus-
schlag gebe, während der Krieg, der den Beitritt zu dem Staaten-
bunde erzwingen solle, die Durchsetzung des Rechts bezwecke.
Von einer Pflicht der Staaten, sich dem Bunde anzuschließen,
kann verständigerweise doch nicht wohl gesprochen werden; da-