Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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vollzieht sich in und nach großen weltgeschichtlichen Ereignissen 
immer wieder in einer Weise, die Ueberliefertes und Hinauf- 
drängendes, Gegebenes und Neues in oft ununterscheidbarer Mi- 
schung enthält. Sodann geht es nicht nur um diese Grundbestimmung 
zwischen Gemeinschaft und einzelnen, sondern auch um einen solchen 
organisatorischen Ausbau des Staates, der sich funktionell mög- 
lichst denjenigen Idealen und Anforderungen gemäß erweist, die 
aus dem Gesamtcharakter eines seine Wesenszüge der weltge- 
schichtlichen Wandlung anpassenden Gemeinwesens notwendig 
folgen. 
Die fehlende Teilnahme anderer als engster Fachkreise an 
gesetzgeberischen und Verwaltungsproblemen führte bis jetzt nur 
dazu, daß die in den wichtigsten Lebens- und Berufsäußerungen 
durch das Walten der staatlichen Organe getroffenen Staatsange- 
hörigen zwar klagen und schelten, sich aber nicht zu verständnis- 
voller Mitarbeit (die auch im Mitdenken und Mitraten in Oeffent- 
lichkeit, Presse, Selbstverwaltungskörpern erfolgen kann) in größe- 
rem Maßstabe entschließen wollen. Daher kommen jene zahl- 
losen Fälle der Unzufriedenheit mit der Regelung und praktischen 
Durchführung von wirtschaftlichen, erzieherischen, Sittlichkeits- 
maßnahmen, mit der Handhabung staatsbürgerlicher Rechte, z. B. 
auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungswesens. Die 
Verwaltungswissenschaft als Kulturwissen- 
schaft, befruchtet durch die Teilnahme verinnerlichter und geistig 
reifer Interessierter in Wissenschaft und Praxis: dies muß das 
Ziel sein. Die Verwaltungswissenschaft steht in engster Beziehung 
zu den größten irdischen Problemen, zu Strömungen und Welt- 
auschauungsfragen, die mit den Worten: Staat und Persönlich- 
keit, Sozialismus und Kapitalismus, Liberalismus und Demokratie 
in das Bewußtsein ungezählter Millionen Menschen getreten sind 
und weltbewegende Mächte darstellen.
	        
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