Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 39 (39)

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bildlich: zuerst kommt ein kurzes Vorspiel auf dem 'l’heater, wo drei 
Juristen sich über das Darzustellende unterhalten (S. 5—7). Dann eine Art 
juristischer Walpurgisnacht, „die Paragraphenkolonie“, wo allerhand Ge- 
setzesparagraphen in wunderlicher Maskerade und sonstige Gespenster mit 
einander herumspuken (S. 7—17). Dann scheint die Sache, äußerlich wenig- 
stens, gesetzter werden zu wollen und schließt mit einem recht nüchternen 
Abdruck der „wichtigsten Notstandserlasse der Reichsregierung bis zum 
31. Dezember 1918“, wozu der Verfasser bemerkt: „Ein Notstands- 
erlaß gegen versetzte Schlagwörter istleidernichter- 
gangen* (S. 15]). 
Aber nun kommt erst noch ein „Epilog“: „Vom Logos und Nomos, von 
den Rechtsquellen. Unjuristisches und Juristisches, darin einige Wünsche 
für die neue Verfassung“ (S. 123). Das hat die Form eines Briefes an einen 
„Freund“, der vorher schon dazwischen in die Erörterung hereingezogen 
worden war. Er wird jetzt aufgefordert: „Versetze dich in das Studierzimmer 
des Dr. Faust, meinetwegen in die Rolle des Pudels“, und wenn anzu- 
nehmen ist, daß er mit dem Vorgetragenen unzufrieden sei, wird er streng 
angefahren: „Pudel, so laß das Heulen“ (8. 131). 
Im allgemeinen ist aber anzuerkennen, daß der Verfasser die rauhen 
Töne, wie der Stoff sıe manchmal hervorrufen könnte, nicht liebt. Wo er 
z. B. S. 114 die Beseitigung gewisser deutscher Staatsmänner verlangen zu 
müssen glaubt (wer mag gemeint sein), tut er das in der schonenden Ver- 
hüllung: „Sowohl „der ewig Wechselnde“ als „der ewig Sächselnde“ sollten 
doch endlich einmal andere Arbeit verrichten.“ Vor allem den Schrift- 
stellern gegenüber ist er höflich, auch wo er sie bekämpft. Zweien wird 
geradewegs seine „Bewunderung“ ausgesprochen; das ist JosErF KOHLER 
(S. 126) und Ernst Fuchs, „der tüchtigste Urteilsschelter“ (S. 163). Auch 
sonst werden gerne Freundlichkeiten gesagt. Wenn es ausnahmsweise 
S. 190 heißt: „Wie viele Phrasen finden sich bei GIERKE, KAHL, KOHLER, 
v. Liszt und STAMMLER*, so ist das nach dem ganzen Zusammenhang 
nicht schlimm gemeint. In diesem Geiste ist es auch zu verstehen, wenn 
der Verfasser die Schriftsteller, „deren Erwähnung nahe lag“, nachträg- 
lich noch reihenweise aufführt, ohne sie weiter zu benützen oder auch 
nur die bezüglichen Schriften zu bezeichnen; so S. 125 im ganzen 28 Stück, 
S. 141 gar 35. Sie dienen mit ihren Namen der Arbeit als Schmuck, was 
ihnen nur schmeichelhaft sein kann. 
Mehr als einen solchen äußerlichen Schmuck wollen die manchmal 
breiter ausgeführten philosophischen Anknüpfungen bedeuten. So begegnen 
wir unter anderem Herakleitos dem dunklen, der dem xöp, dem Feuer, den 
%öyog, die Vernunft, gegenüberstellt (S. 79 ff.), jenes schließlich hier durch 
die Unabhängigen, diese durch die Herren Scheidemann und Fbert vertre- 
ten (S. 90, wobei die Bezeichnung der Regierung als der „Männer, die auf 
dem Dache saßen‘, während es unten brannte, etwas anzüglich erscheinen
	        
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