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lich mit weltmännischer Eleganz. Seine Vorlesung über das po-
sıtive Völkerrecht pflegte er, ebenso wie die vielgefeierten di-
plomatischen Uebungskollesien, abwechselnd in deutscher und in
französischer Sprache zu halten. Auf einer Weltuniversität, wie
sie das damalige Göttingen bedeutete, war das keine auffallende
Erscheinung. Gab doch auch J. St. PÜTTER in seiner Glanzzeit
gelegentlich ein Privatissimum über deutsches Reichsstaatsrecht
in französischer Sprache; die englischen Prinzen, die in Göttingen
studierten und denen MARTENS als seinen Zuhörern den „Precis“
widmete, lernten Deutsch erstin Göttingen. So trug denn sein „ Recueil“
ein ausgesprochen französisches Gepräge. Die in deutscher, die noch
in lateinischer Sprache redigierten Verträge und alle französischen
Urkunden wollte er in originalem Wortlaut gegeben wissen.
Dagegen die in anderen, weniger verbreiteten Idiomen abgefaßten
— charakteristischerweise auch die in englischer Sprache vor-
liegenden — brachte er regelmäßig, sei es mit, sei es ausschließ-
lich in französischer Uebersetzung, einer etwaigen amtlichen, oder
einer privaten, auch von ihm selbst verfaßten. Deutsche Ueber-
setzungen werden nicht gegeben. Die Ueberschriften der einzelnen
Stücke, die Kopfregesten, die überaus dankenswerten Marginal-
noten, welche die Vertragsartikel begleiten, die Angaben der Be-
zugsquellen, die Verweisungen und sparsamen Anmerkungen, die
Vorreden der Bände, die Register, die Titelblätter * sind franzö-
14. April 1789. Darauf bezieht sich denn wohl die von den Biographen
übereinstimmend gemachte Angabe, daß er im Jahre 1789 geadelt worden
sei. — Der ältere Bruder, der dann als kursächsischer Resident am k. k.
Hofe im Jahre 1790 zum Freiherrn ernannt wurde, war der Vater von
Karı v. MARTENS, des Fortsetzers des Recueil, von dem unten die Rede
ist, N. 8.
* Doch ist zu bemerken, daß die drei ersten Teile des Recueil (1. ed.
1791) dem französischen Titelblatt ein deutsches vorangehen lassen: „Recueil
des principaux traites, oder Sammlung der merkwürdigsten Staatsverträge,
Kriegsbündnisse, Friedensschlüsse — —, welche von den europäischen
Mächten teils untereinander, teils mit Völkern und Staaten außerhalb
Europas, vom Jahre 1761 bis jetzt geschlossen worden,“ — —. Mit T. IV
(1795) verschwindet dieser Doppeltitel.