Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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lich mit weltmännischer Eleganz. Seine Vorlesung über das po- 
sıtive Völkerrecht pflegte er, ebenso wie die vielgefeierten di- 
plomatischen Uebungskollesien, abwechselnd in deutscher und in 
französischer Sprache zu halten. Auf einer Weltuniversität, wie 
sie das damalige Göttingen bedeutete, war das keine auffallende 
Erscheinung. Gab doch auch J. St. PÜTTER in seiner Glanzzeit 
gelegentlich ein Privatissimum über deutsches Reichsstaatsrecht 
in französischer Sprache; die englischen Prinzen, die in Göttingen 
studierten und denen MARTENS als seinen Zuhörern den „Precis“ 
widmete, lernten Deutsch erstin Göttingen. So trug denn sein „ Recueil“ 
ein ausgesprochen französisches Gepräge. Die in deutscher, die noch 
in lateinischer Sprache redigierten Verträge und alle französischen 
Urkunden wollte er in originalem Wortlaut gegeben wissen. 
Dagegen die in anderen, weniger verbreiteten Idiomen abgefaßten 
— charakteristischerweise auch die in englischer Sprache vor- 
liegenden — brachte er regelmäßig, sei es mit, sei es ausschließ- 
lich in französischer Uebersetzung, einer etwaigen amtlichen, oder 
einer privaten, auch von ihm selbst verfaßten. Deutsche Ueber- 
setzungen werden nicht gegeben. Die Ueberschriften der einzelnen 
Stücke, die Kopfregesten, die überaus dankenswerten Marginal- 
noten, welche die Vertragsartikel begleiten, die Angaben der Be- 
zugsquellen, die Verweisungen und sparsamen Anmerkungen, die 
Vorreden der Bände, die Register, die Titelblätter * sind franzö- 
14. April 1789. Darauf bezieht sich denn wohl die von den Biographen 
übereinstimmend gemachte Angabe, daß er im Jahre 1789 geadelt worden 
sei. — Der ältere Bruder, der dann als kursächsischer Resident am k. k. 
Hofe im Jahre 1790 zum Freiherrn ernannt wurde, war der Vater von 
Karı v. MARTENS, des Fortsetzers des Recueil, von dem unten die Rede 
ist, N. 8. 
* Doch ist zu bemerken, daß die drei ersten Teile des Recueil (1. ed. 
1791) dem französischen Titelblatt ein deutsches vorangehen lassen: „Recueil 
des principaux traites, oder Sammlung der merkwürdigsten Staatsverträge, 
Kriegsbündnisse, Friedensschlüsse — —, welche von den europäischen 
Mächten teils untereinander, teils mit Völkern und Staaten außerhalb 
Europas, vom Jahre 1761 bis jetzt geschlossen worden,“ — —. Mit T. IV 
(1795) verschwindet dieser Doppeltitel.
	        
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