Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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1761 gebracht hatte, nicht oder nur zu einem ganz kleinen Teil 
in die zweite Ausgabe übergegangen sind. Diese hält sich streng 
an den vom Begründer des Recueil ursprünglich festgehaltenen 
Zeitraum, also an die Periode von 1761—1790, wie dies auf den 
Titelblättern der einzelnen Bände zum Ausdruck gebracht wird. 
Von dem Vertrage von Tordesillas ist keine Rede mehr. Man 
vermißt jene Urkunden ungern. Neben den acht Bänden der 
zweiten Ausgabe, wie sie sich heutzutage in den öffentlichen 
Bibliotheken zu finden pflegen und wie sie in völkerrrechtlichen 
Schriften gemeinhin zitiert werden, haben auch die sieben Bände der 
1. edition mit den vier Bänden des Supplement, welche wohl nur 
in älteren Bibliotheken noch angetroffen werden und eine biblio- 
graphische Seltenheit bilden, ihren Wert behalten”. Im Buch- 
handel freilich ist auch die zweite Ausgabe seit Jahren erschöpft. 
Neuerdings hat die Verlagsbuchhandlung in dem erfreulichen 
Streben, das anerkanntermaßen führende völkerrechtliche Quellen- 
werk nach seinem ursprünglichen Bestande dem internationalen 
Publikum zur Verfügung zu halten, dankenswerte Fürsorge ge- 
troffen, die vergriffenen Bände jener zweiten Ausgabe — und 
wie gleich hinzugefügt werden mag, auch späterer Serien — auf 
anastatischem Wege vervielfältigen zu lassen. Von diesen Serien 
ist nunmehr zu handeln. . 
Gleichzeitig nämlich mit der eben besprochenen zweiten Aus- 
gabe faßte der nunmehrige Frankfurter Bundestagsgesandte, an- 
geregt, wie er angibt, durch mehrere diplomatische Kollegen, den 
glücklichen Gedanken, seine im Jahre 1807 abgeschlossene Ver- 
? Weitere Bändereihen oder Einzelbände des Recueil und seiner Fort- 
setzungen haben eine zweite Ausgabe nicht erhalten.“ Die Angabe von 
LANDSBERG, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft III 1, Noten 314: 
‚Von den Fortsetzungen erlebte bloß ein Band eine „zweite Ausgabe, 
nämlich Nouveau Recueil T. V (= Supplement T. IX), beruht auf einem 
Versehen. Dieser Band (1824) erhielt nach mehreren Jahren durch SAAL- 
FELD, 8. u. N. 10, ein Volume suppl&mentaire (1829) mit eigener Paginierung, 
also eine zweite Abteilung, aber keine zweite Auflage.
	        
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