Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

Literatur. 
  
Dr. Arthur Baumgarten, Die Wissenschaft vom Recht und 
ihre Methode. I]. Die theoretische Grundlegung. Tübingen, 
J. C. B. Mohr 1920. IV u. 403 S. M. 28.—, dazu z. Z. 100%, Ver- 
lags-Teuerungszuschlag. 
Das Werk BAUMGARTENs, den wir freudig als den deutschen Hoch- 
schulen zurückgewonnen begrüßen, läßt sich in einer kurzen Anzeige kaum 
würdigen. Wir schätzen es als eine der bedeutendsten Leistungen rechts- 
philosophischen Denkens überhaupt ein. B.s Darstellung des Rechtes des 
sittlichen Sollens ist so fest begründet, die Abgrenzung des Bereichs der 
Rechtswissenschaft von benachbarten Gebieten so sicher gezogen (vgl. be- 
sonders $ 10) und die Indikation unserer Jurisprudenz gegenüber dem Vor- 
dringen der Soziologie so einsichtig und unbeirrt durchgeführt, daß ich 
der Lehre BAUMGARTENs nach STAMMLER und nach der NELsonschen Er- 
schütterung die stärkste und wie ich meine auch nachhaltigere Wirkung 
auf unser rechtliches Denken zusprechen möchte. Solche Gelehrtenarbeit, 
die sich auch vor genauester Ueberlegung des Wesens der „Begriffsjuris- 
prudenz“ nicht scheut, ist immer von neuem nötig; der Versuch, sich ihr zu 
entziehen, wie ihn betrüblicherweise etwa die GAREIS-WENGERSsche Ein- 
führung in der Rechtswissenschaft unternimmt, muß zuletzt immer mißlingen. 
Unter den heutigen Verhältnissen verdient die Ausstattung des Buches, 
der klare Satz, das dauerhafte Papier besondere Anerkennung. BAUM- 
GARTEN selbst würde, glaube ich, vielen Lesern, auch solchen, die mit dem 
Allgemeinen deutschen Sprachverein wie der Rezensent auf dem Kriegs- 
fuß leben, einen Gefallen tun, wenn er bei den Fortsetzungen die Fremd- 
wörter auf ein vernünftiges Maß herabsetzte. A.M.B. 
Professor Dr. Adolf Rapp, Studien zurGeschichtedernationalen 
Bewegung in Deutschland. 1, Heft. Das österreichische 
Problem in den Plänen der Kaiserpartei von 1848. Tübingen, J. C.B. 
Mohr 1919. 117 S. M.4.—, dazu z.2.100°/, Verlags-Teuerungszuschlag. 
Sehr zur rechten Zeit erinnert der Verfasser heute an die Kämpfe der 
Groß- und Kleindeutschen im Frankfurter Parlament. Sind auch viele der 
damals bestehenden Schwierigkeiten mit der dynastischen Politik selbst 
weggefallen, so sind andere unverändert geblieben, noch andere gewachsen, 
und die Lehren der Geschichte können hier dem guten Willen zur deut- 
schen Vereinigung nur dienlich sein. Besonders wichtig ist das deutliche
	        
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