Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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tragssammlung weiterzuführen, also dem Supplement Tome IV 
eine neue Bändereihe folgen zu lassen. Diese sollte nur zeit- 
genössische Verträge, mit dem Ausgangspunkt von 1308 aufnehmen 
und zwar eine neue Sammlung sein, aber zugleich als Fortsetzung 
des alten Recueil gelten. Demgemäß gab er ihr den jahrzehnte- 
lang bleibend gewesenen Spezialtitel: „Nouveau Recueil de traites“, 
so daß die zahlreichen Bände zwei Titelblätter führten. Nach 
der heute üblich gewordenen Zitierweise pflegt man nur jenen 
Spezialtitel in Bezug zu nehmen. Tome I dieses Nouveau Recueil 
{N. R. = Supplement T. V) erschien 1817, also nach zehnjähriger 
Pause. Würdig und charakteristisch erklärte der zum Veteran 
der Völkerrechtswissenschaft gewordene ehemalige Universitäts- 
lehrer in der Vorrede, daß er sich gezwungen sehe, in den Band 
eine Anzahl von Stücken aufzunehmen „datant de l’Epoque de 
J’asservissement de !’Europe et qu’on serait trop heureux de pou- 
voir vouer & un oubli eternel, mais sur lesquels il m’a semble 
que le simple redacteur n’avait pas le droit de passer l’&Eponge. — 
Möme les monuments les plus tristes appartiennent ä& lhistoire*. 
Von dauerndem juristischen Interesse sind nach dieser Richtung 
die auf das Kontinentalsystem sich beziehenden Aktenstücke, 
N. R. Tome I 433—549. Dem ersten Bande ließ G.F. v. MARTENS 
selbst noch drei weitere folgen. Der zweite brachte die euro- 
päischen Verträge von 1814. 1815, insbesondere die Wiener 
Kongreßakte und deren Beilagen; der Tome IV (= Supplement 
T. VIII), 1820 erschienen, schloß ab mit dem Frankfurter Terri- 
torialrezeß von 1819. MARTENS starb im Jahre 1821. Die ur- 
sprüngliche Absicht, eine durch Anfangs- und Schlußtermin zeit- 
lich abgegrenzte Sammlung von Staatsverträgen herauszugeben, 
hatte er erfreulicherweise fallen lassen. Er erklärte (N. R. Tome 
III = Supplement VII, Preface p. X): „Un Recueil de traites 
recents n’est proprement pas susceptible ä& Etre termine.“ Bereits 
unter seinen fleißigen Händen wuchs das Werk heran zu einem 
fortlaufenden, den Ereignissen möglichst auf dem Fuße folgenden, 
Archiv des öffentlichen Rechts. XL. 1. 3
	        
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