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in möglichst regelmäßigen Zeitabschnitten erscheinenden Urkunden-
buch des internationalen Rechts, bestimmt zu dienen „a la com-
modite du public et partieulierement ä celle des membres du corps
diplomatique qui dans leurs missions ne peuvent pas s’entourer
de nombreuses bibliotheques, ou rechignent ä perdre leur temps &
la recherche des pieces Eparses dans une multitude d’ouvrages et
de journaux“ (N. R. T. II = Supplement T. VI, Preface p. XID.
Diesen Charakter dem großen Unternehmen zu bewahren sind die
Fortsetzer, freilich nicht immer im Sinne seines Begründers be-
strebt gewesen. Von diesen Fortsetzern ist nunmehr zu handeln.
II.
Der erste Fortsetzer war sein damals in Berlin als Schrift-
steller lebender Neffe, Freiherr KARL v. MARTENS (1798— 1862),
Sohn des älteren Bruders® Er hat sich späterhin als Verfasser
des vielgebrauchten „Guide diplomatique“ (l. ed. 1832) und als
Mitherausgeber des von ihm in Gemeinschaft mit dem französischen,
als Editor der französischen Handelsverträge bewährten Diplomaten
F. DE CUSSY unternommenen: „Recueil manuel et pratique de traites,
conventions et autres actes diplomatiques* I—VII (1846—1857),
einer kompenidösen, die Zeit von 1760—1856 umspannenden Ver-
tragssammlung? sehr verdient gemacht. KARL V. MARTENS brachte
es indessen nicht über einen einzigen Band hinaus, N. R. Tome V
(= Supplement T. IX), der erst 1824 erschien. Er enthielt Er-
gänzungen zu dem bisher gegebenen Unkundenschatz des Recueil,
führte ihn auch bis zum Jahre 1822 weiter. Hauptbestandteil
waren die Urkunden zur Intervention in Neapel und in Sardinien
von 1821 und 1822. Wegen seiner Unvollständigkeit mußte ihm
8 Vgl. o.N. 3.
® Dieser vielgebrauchte kleine, so möchte ich ihn nennen, Recueil
Martens ist dann viel später durch F. H. GEFFCKEN in Gestalt einer
II. Serie fortgesetzt worden (1885). Sie ist mit Teil III (1888) stecken ge-
blieben.