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späterhin ein Volume suppl&mentaire (1829) hinzugefügt werden",
das erst der nächste Fortsetzer verfaßte.
Dieser nächste Fortsetzer, der eigentliche Nachfolger von
G. F. v. MARTENS in der Herausgabe des Recueil, war der viel-
seitige Göttinger Professor der Geschichte, FR. SAALFELD (1785 —
1834), ein für Staatsrecht und für Völkerrecht sehr fruchtbar ge-
wesener Schriftsteller. Auch er trat erst nach Ablauf mehrerer
Jahre an seine Aufgabe mit N. R. Tome VI (= Supplement
T. X) 1828 heran und führte den Recueil bis zu Tome IX (= Sup-
plement T. XIII) 1833 mit dem Streben, innerhalb des Gesamt-
planes möglichst vollständig zu sein, glücklich weiter. Die Bände
folgten schnell aufeinander und hielten sich auf dem Laufenden,
soweit dies zu erreichen war. Manche bedauerliche Lücken sind
geblieben 22,
Der Tod SAALFELDs unterbrach, abermals auf mehrere Jahre,
die Fortsetzung des Werks. Nunmehr kam es in die Hände eines
Nichtakademikers, der zudem nicht als völkerrechtlicher Fachmann
betrachtet werden konnte. Die Verlagsbuchhandlung betraute
damit — die Wahl war keine ganz glückliche — den durch seine
vielseitige literarische Tätigkeit sehr bekannt gewordenen kur-
hessischen Publizisten, späteren Hofrat, Dr. FR. MURHARD (1779
— 1853). Er lebte damals als begüterter Privatgelehrter in Kassel,
war ursprünglich Mathematiker, dann Orientreisender, späterhin
Journalist, der sich seinerzeit als Herausgeber der „Allgemeinen
politischen Annalen“ einen Namen gemacht hatte. Seine wissen-
schaftlichen Schriften tragen einen unverkennbar kompilatorischen
Charakter, wie die noch heute viel zitierten, wenn auch nicht mehr
Vgl. 0. N. 7.
ıı Vgl. über die Persönlichkeit FR. FRENSDORFF in der Allg. deutschen
Biographie XXX 102. RıvIER, in v. HOLZENDORFF: Handb. des Völker-
rechts I 479.
ı2 So fehlt in MArTEns Recueil in der Reihe der völkerrechtlichen
Akte über die Konstituierung des Königreichs Griechenland das Londoner
Protokoll vom 3. Februar 1830 (FLEISCHMANN, Völkerrechtsquellen 33).
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