Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

8 — 
und befremdlich auffallen. Der verdiente Herausgeber hat bei 
dem Bestreben, einen unendlichen Rechtsstoff zusammenzutragen, 
an die Gestaltung des von ihm aufgenommenen Materials nicht 
immer diejenige peinliche Sorgfalt, Umsicht, Genauigkeit gewandt, 
die nun einmal als beschwerliches, entsagungsvolles Los einem 
Urkundeneditor zufällt. Bei der Durchsicht der 35 Bände trifft 
es sich leider nicht selten, daß die nämliche Urkunde mehrere 
Male, zweimal oder gar dreimal begegnet. Solche Wiederholung 
mag zuweilen ihren Grund finden in der Verschiedenheit der aus 
verschiedenen Bezugsquellen entnommenen Textsprachen oder 
in der Inkongruenz der Rezensionen des nämlichen Vertrags oder 
in dem Wunsche des Herausgebers, ein aufgenommenes Aktenstück 
auch noch in systematischer Verbindung mit anderen gleichartigen 
anderer Länder, zur Bequemlichkeit des Lesers, erscheinen zu lassen, 
zumal wenn ein Parlamentspapier eine solche Zusammenstellung 
gebracht hat. Aber vielfach fehlt es sichtlich an solehen Gründen. 
Der Leser erhält den betrübenden Eindruck bloßen Uebersehens 
und beklagt die arge Raumverschwendung. Wie erstaunlich groß 
dieselbe gewesen, hat erst das Generalregister von 1910, von dem 
alsbald zu handeln ist, anschaulich gemacht. Ich muß es mir 
versagen, dies im einzelnen zu belegen. 
Endlich kann nicht verschwiegen werden eine den Gebrauch 
der zweiten Serie erschwerende Nachlässigkeit in der Formulie- 
rung der Ueberschriften für die einzelnen Nummern, sowie auch 
in der Angabe der Vertragsparteien und in der Datierung. Die 
Bezugsquellen werden nicht immer angeführt und es fehlt nicht 
an geradezu unrichtigen Kopfregesten. Dieser leidige Umstand 
hat den Nachteil gehabt, daß solche Inkorrektheiten, die eben 
nicht bloße Druckfehler sind, auch in die Register derjenigen 
Bände übergingen, in welchen die Urkunde gesucht wird und nunmehr 
nicht, oder nur mit Mühe sich auffinden läßt. Das schlimmste 
war, daß die einmal gemachten Fehler sich dann in demjenigen 
Registerbande fortgesetzt haben, den STOERK mitten in seiner Her-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.