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ausgebertätigkeit, nämlich nach dem Erscheinen von N.R.G.?XXV
(1900), in den üblichen zwei Abteilungen als „Table Generale,
T. I-XXV‘, veranstaltete. Er reichte bis zum Jahre 1899. Er-
freulicherweise ist dieser ohnehin mangelhaft gearbeitete Register-
band durch das soeben erwähnte Gesamtregister von 1910 ersetzt
worden. Er ist völlig antiquiert.
Als nämlich die zweite Serie des N.R.G. mit dem Ableben von
F. STOERK (18. Januar 1908) ihr Ende gefunden hatte, erschien
bald darauf ein stattlicher Registerband, der nunmehr alle 35 Teile
derselben umfaßte: „Table Generale, Deuxieme Serie, T.I-XXXV*,
1910. Mit ihm eröffnete H. TRIEPEL, der Nachfolger STOERKSs in der
Herausgabe, seine Tätigkeit für den Recueil Martens, von
der alsbald zu berichten sein wird. Das neue Generalregister bringt
in erwünschter Weise den Anschluß an jene beiden die älteren
Abteilungen des Gesamtwerks umfassenden Verzeichnisse von 1875
und 1876, durch welche sich seinerzeit HOoPF ein so großes,
oben gewürdigtes Verdienst um dasselbe erworben hatte. Ohne
die drei sich ergänzenden Registerbände von 1875, 1876, 1910
ist der Recueil Martens nicht in erwünschter Weise benutzbar.
Diese letzte „Table Generale“ mit den traditionellen zwei
Teilen, der Partie chronologique und alphabetique — die Sach-.
register in der summarischen Weise, wie sie STOERK, und zwar
erst seit T. XI der Serie angelegt hatte, eigneten sich nicht für
eine Zusammenfassung in größerem Rahmen — ist eine in ihrer
Art vortreffliche, von Einsicht und Verständnis für die Be-
dürfnisse der praktisch und theoretisch interessierten Leser-
schaft auf jeder ihrer 483 Seiten zeugende Arbeit. Der Urheber
hat sich nicht genannt. Die Vorrede gibt unterschriftlich die
Sigle mit den Buchstaben C. H. T. Dem Vernehmen nach haben
wir es mit dem Werke einer Dame zu tun, der Schwester von
H. TRIEPEL, Fräulein Charlotte Triepel in Leipzig. Die
geehrte Verfasserin hat sich nicht etwa darauf beschränkt, den
oben charakterisierten Registerband von 1900 zu ergänzen, viel-
Archiv des öffentlichen Rechts. XL. 1. 4