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mehr hat sie sich die Mühe nicht verdrießen lassen, die 35 Bände
Band für Band, Nummer für Nummer von neuem durchzuarbeiten,
die zahlreichen Lücken und Fehler, welche STOERK zurückgelassen
hatte, zu füllen und zu verbessern, die Dubletten zu vermerken,
die früher unter einer Nummer begriffenen Aktenstücke verschie-
denen Datums spezialisierend aufzuzählen und zusammengehörige
zusammenzustellen. Mit dem neuen, nicht dankbar genug anzuer-
kennenden Repertorium ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für die
Benutzung des Reeueil Martens geschaffen worden. Die Jahrgänge,
die es umfaßt, reichen, weit zurückgreifend, von 1776 an bis 1907.
Die Zahl der als vertragende Teile alphabetisch rubrizierten Mächte
(darunter auch Staatenbünde , Kleinstaaten, der heilige Stuhl,
Stämme von Farbigen) beläuft sich, wenn ich richtig zähle, auf
125. Am reichsten vertreten ist Frankreich und England, mit je
28 Seiten des Bandes. Es folgt das Königreich Italien mit 25 Seiten,
das Deutsche Reich mit 21 Seiten.
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Für den „Grand Recueil Martens“ war eine neue Zeit ange-
brochen, als HEINRICH TRIEPEL die Herausgabe des grundlegenden
völkerrechtlichen Sammelwerks übernahm. Es geschah dies im
Jahre 1908, als er noch Professor des öffentlichen Rechts in Tü-
bingen war. Er setzte sie zunächst in Kiel fort, wo er seit dem
Frühjahr 1909 wirkte, und führte sie in Berlin weiter, wohin er
im Herbst 1913 berufen wurde. Zweckmäßigerweise wurde mit
dem Redaktionswechsel die zweite allzu bändereiche Serie des
N.R.G. beschlossen und eine neue, die Ill. Serie begonnen, mit der
fortan TRIEPELs Name sich verknüpfte. Ihr Band I erschien 1909
— der wertvolle Registerband, von dem ich eben berichtete,
nachträglich 1910 —, die weiteren in den herkömmlichen drei
Lieferungen erscheinenden folgten Jahr für Jahr, zuweilen zwei
in einem Jahr. Der jüngste Band trägt, wie bereits bemerkt, das
Erscheinungsjahr 1919. Die neun Bände übertreffen die früheren