Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

— 50 — 
mehr hat sie sich die Mühe nicht verdrießen lassen, die 35 Bände 
Band für Band, Nummer für Nummer von neuem durchzuarbeiten, 
die zahlreichen Lücken und Fehler, welche STOERK zurückgelassen 
hatte, zu füllen und zu verbessern, die Dubletten zu vermerken, 
die früher unter einer Nummer begriffenen Aktenstücke verschie- 
denen Datums spezialisierend aufzuzählen und zusammengehörige 
zusammenzustellen. Mit dem neuen, nicht dankbar genug anzuer- 
kennenden Repertorium ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für die 
Benutzung des Reeueil Martens geschaffen worden. Die Jahrgänge, 
die es umfaßt, reichen, weit zurückgreifend, von 1776 an bis 1907. 
Die Zahl der als vertragende Teile alphabetisch rubrizierten Mächte 
(darunter auch Staatenbünde , Kleinstaaten, der heilige Stuhl, 
Stämme von Farbigen) beläuft sich, wenn ich richtig zähle, auf 
125. Am reichsten vertreten ist Frankreich und England, mit je 
28 Seiten des Bandes. Es folgt das Königreich Italien mit 25 Seiten, 
das Deutsche Reich mit 21 Seiten. 
vL 
Für den „Grand Recueil Martens“ war eine neue Zeit ange- 
brochen, als HEINRICH TRIEPEL die Herausgabe des grundlegenden 
völkerrechtlichen Sammelwerks übernahm. Es geschah dies im 
Jahre 1908, als er noch Professor des öffentlichen Rechts in Tü- 
bingen war. Er setzte sie zunächst in Kiel fort, wo er seit dem 
Frühjahr 1909 wirkte, und führte sie in Berlin weiter, wohin er 
im Herbst 1913 berufen wurde. Zweckmäßigerweise wurde mit 
dem Redaktionswechsel die zweite allzu bändereiche Serie des 
N.R.G. beschlossen und eine neue, die Ill. Serie begonnen, mit der 
fortan TRIEPELs Name sich verknüpfte. Ihr Band I erschien 1909 
— der wertvolle Registerband, von dem ich eben berichtete, 
nachträglich 1910 —, die weiteren in den herkömmlichen drei 
Lieferungen erscheinenden folgten Jahr für Jahr, zuweilen zwei 
in einem Jahr. Der jüngste Band trägt, wie bereits bemerkt, das 
Erscheinungsjahr 1919. Die neun Bände übertreffen die früheren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.