—_ 12 —
Publication des Traites entre Etats mit einem inter-
nationalen Bureau in Bern. Diesem sollte die Aufgabe zufallen,
für die abzuschließenden, binnen bestimmter Frist mitzuteilenden
Staatsverträge der Unionsländer einen Recueilinternatio-
nal des Traites aufgemeinsame Kosten herzustellen und fort-
laufend jährlich. mindestens einen Band mit zwei Registern zu
publizieren. Die Publikation, so heißt es, „fera preuve dans tous
les tribuneaux des Puissances contractantes“. Die Urkunden wären in
den Originalsprachen abzudrucken, ihnen eventuell eine franzö-
siche (grundsätzlich zu beglaubigende) Uebersetzung beizugeben. —
An dem nach Lage der Dinge kühnen Entwurfe nahm der Schweize-
rische Bundesrat lebhaftes Interesse. Auf seine Initiative trat in
Bern am 28. September 1894 eine stattlieh beschickte (England
hielt sich fern) diplomatische Konferenz zusammen. Unter dem
Präsidium des Bundesrats LACHENAL tagend ist sie, wie voraus-
zusehen war, ergebnislos geblieben ?!. — Dasselbe Schicksal hatte
die nochmalige Anregung der Sache durch eine Belgische Note
(5. Oktober 1895).
Nunmehr wurde der Plan eines „Recueil unique et vrai-
ment international des Traites“ von privater Seite aufgenommen.
Dies geschah von Paris aus. War eine zwischenstaatliche Ver-
einigung nicht durchzusetzen, so sollte wenigstens ihr Objekt, die
Konzentration der Publikation sichergestellt werden. Zwei gefeierte
Autoritäten der Völkerrechtswissenschaft, beide Mitglieder des
Institut de droit international, traten zu diesem Zweck zusammen.
Die amtlichen Beziehungen, in denen sie standen, bürgten schon
an und für sich dafür, daß auch die Regierungen, sie nicht ohne
tatkräftige Unterstützung lassen würden. Es waren LouIs RE-
NAULT in Paris und der Belgier EDUARD DESCAMPS. Sie gewannen
zu Mitarbeitern den Belgier L&ON CAPELLE, den Präsidenten des
Brüsseler Bureaus für Veröffentlichung der Zolltarife, den Nieder-
t Martens NR.G.? XXI 460. Rev. Gen. de DrJP II (1895) 221. 229.
22 Ibid. III (1896) 587.