Schiedshofs; auch die Entwicklung der „jurisprudence internatio-
nale“ soll urkundlich belegt werden. Die Bezugsquellen werden
regelmäßig (im ersten Register, in der Table chronologique) auf-
geführt. Möglichste Vollständigkeit wird erstrebt, so daß auch
ganz unerheblichen Stücken die Aufnahme nicht versagt wird,
etwa den deutschen Eisenbahnverträgen über schmalspurige Neben-
bahnen, oder den Verträgen über Herstellung von Schiffahrts-
kanälen, oder gar den Formularen für Verrechnung der Postver-
waltungen, die den Postverträgen annektiert sind. Selbst die
umfänglichen Beilagen der mitteleuropäischen Handelsverträge von
1904, zumal die konventionellen Zolltarife finden sich in extenso
abgedruckt. Solcherlei Ausspinnung hat dann die Bände stark
anschwellen lassen, der letzte mir vorliegende Band (Jahrgang
1906) zählt gegen 1600 Seiten. Sie sind recht unhandlich. Dazu
trägt der weitere Umstand nicht wenig bei, daß die Redaktoren
es für nötig gefunden haben, allen nicht französischen Original-
texten, auch den deutschen und englischen, französische Ueber-
setzungen mit auf den Weg zu geben. Der leitende Gedanke scheint
zu sein, daß dem riesigen Sammelwerk die Verwendbarkeit in
allen Staaten, für Behörden aller Ressorts, die es mit auswärtigem
Verkehr zu tun haben, ja für das interessierte Publikum aller Na-
tionen, für welche die französische Sprache nun einmal „la langue
la plus usuelle“ sei, gesichert werde **.
Daß nach alledem von dem neuen, von den Regierungen bei-
fällig aufgenommenen und geförderten literarischen Unternehmen
eine bedrohliche Rivalität zu befürchten war, konnte nicht abge-
leugnet werden. Ja, die Vermutung liegt nahe, daß die Absicht
bestand, die alte deutsche Sammlung überhaupt möglichst ent-
behrlich zu machen. Die beiden „Direktoren“ des „Recueil inter-
national des Traites du 20"® Sıecle“, die Herren RENAULT und
DESCAMPS, beschloßen behufs dessen Ergänzung nach rückwärts
2* So der Bericht über die Berner diplomatische Konferenz von 1894
in Rev. Gen. de DrJP II (1895) 228.