Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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In der dritten Serie haben die „Traites generaux d’arbitrage“ mit 
ihren Erneuerungen den Recueil wahrhaft überflutet. Es ist von 
Interesse, daß der Verwaltungsrat des ständigen Schiedshofs im 
Haag in seiner neuesten Liste derselben (XV ° Annee, bis 25. Mai 1916 
reichend) 122 Nummern aufführt und daß der Recueil, wenn auch 
nicht alle, so doch die meisten und wichtigsten bringt, deren Ver- 
gleichung, nach den verschiedenen Verklausulierungen der Ein- 
lassungspflicht, von hoher juristischer, in der Literatur mit Eifer 
behandelter Bedeutung ist. Auch für die Sammlung der in großer 
Zahl vorliegenden kompromissarischen Klauseln hat TRIEPEL in den 
Registern Sorge getragen. Außer den generellen Verträgen, die 
also die Verpflichtung zum Abschluß von Kompromissen auferlegen, 
enthalten die einzelnen Bände der Serie noch zahlreiche Spezial- 
kompromisse, geschlossen, sei es in Anwendung eines generellen 
Vertrags, sei es spontan. Ergänzt werden alle diese Abkommen 
durch den höchst erwünschten Abdruck ergangener Schiedssprüche 
— ich zähle 21 — aus der Zeit von 1902—1913. Daß der Re- 
cueil auch weiterhin auf die Aufnahme dieser sich anselnlich 
mehrenden Erkenntnismittel des geltenden internationalen Rechts 
Bedacht nehmen wird, ist mit Sicherheit zu erwarten. 
Das jüngste Glied in der Organisation völkerrechtlicher Rechts- 
schutzanstalten bieten jene Konventionen, welche die Vereinigten 
Staaten von Amerika seit dem Jahre 1913 unter dem wohllautenden 
Rubrum „For the advancement of peace“ nach einem im wesent- 
lichen gleichlautenden Schema abgeschlossen haben. Ihre Samm- 
lung macht den T. IX der dritten Serie ganz besonders wertvoll. 
Es sind die zukunftsreichen Abreden über Errichtung gemischter 
ständiger Untersuchungskommissionen ®, den ständigen Schieds- 
33 Von TRIEPEL rubriziert als Verträge über Einsetzung einer „com- 
mission internationale d’enqu&tes permanentes“; im Register sub „Reglement 
de litiges‘. In der Schweiz will man einen derartigen Vertrag bezeichnet 
wissen als: Kriegsaufschubvertrag HıLtTy-Bu&cKkHARrpr, Polit. Jahrb. der 
Schweizer Eidgenossenschaft, XXVIII 438. Die Spezialausgabe dieser Kon-
	        
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