Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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Polens Untergang und Wiedererrichtung vom 
völkerrechtlichen Standpunkt. 
Von 
Dr. WALTER SCHÄTZEL, Gerichtsassessor im preuß. Justiz- 
| ministerium. 
  
1. Der Untergang. 
Während des Krieges und der Friedensverhandlungen haben 
wir es aus dem Munde der Leiter der Entente wiederholt gehört, 
daß die Wiederherstellung eines selbständigen polnischen Staates 
eine Pflicht der Gerechtigkeit und die Wiedergutmachung eines 
früheren Unrechts bedeute. Unter den 14 Punkten Wilsons war 
die Wiedererrichtung Polens einer der wichtigsten und für uns 
am schwersten annehmbaren. Dementsprechend finden wir in den 
offiziellen Erklärungen und Abmachungen der Entente nicht selten 
Wendungen, welche eine Verurteilung der polnischen Teilungen 
wiederholen. So heißt es z. B. in dem Vertrage zwischen Polen 
und den Hauptmächten der Entente vom 28. Juni 1919, welcher 
namentlich die Rechte der nationalen Minderheiten in Polen 
gewährleistet, in der Einleitung: „Considerant que les Puissances 
alliides et associees ont par le succes de leurs armes rendu & la 
Nation polonaise lindependance dont elle avait &te in juste- 
ment privee.“ Die Entente verurteilt also offiziell die frühere 
Vernichtung Polens und sieht darin eine Rechtswidrigkeit. 
Die gleiche Ansicht finden wir z. T. in der völkerrechtlichen
	        
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