Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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behalten. Polen sah sich darauf nach anfänglicher Weigerung 
gezwungen, in die vertragsweise Abtretung der betreffenden Ge- 
biete zu willigen, wozu auch am 11. April 1775 der polnische 
Reichstag zustimmte °. In gleicher Weise vollzog sich die zweite 
Teilung, die schließlich wiederum zur vertragsweisen Abtretung 
der in Anspruch genommenen Gebiete führte’. Die dritte Teilung 
vom Jahre 1795 brachte allerdings keine förmliche Abtretung 
mehr, nur eine Abdankung des polnischen "Königs Stanislaus 
August®. Da er allein zur Vertretung der Republik Polen nicht 
berechtigt war, so kann in dieser Abdankungserklärung allerdings 
eine Abtretung nicht gesehen werden. Die Besetzung selber voll- 
zog sich nur unter heftigen Kämpfen gegen das von Kosciusko 
geführte revolutionäre Heer, so daß z. T. in der Literatur die An- 
sicht vertreten wird, daß die dritte Teilung nichts als eine 
kriegerische Eroberung sei?®. Das möchte ich allerdings nicht 
annehmen, denn die polnischen Nationalrevolutionäre waren bis 
zur Errichtung einer wirklichen neuen Revolutionsregierung nicht 
geschritten. Es würde daher mangels einer förmlichen Abtretung 
die einseitige Annexion eines ganzen Staates im Frieden vor- 
liegen, wie sie in ähnlicher Weise z. B. bei der Vernichtung des 
Kirchenstaates im Jahre 1870 anzunehmen ist. 
Der so geschaffene Gebietsbestand blieb jedoch nicht von 
Dauer. Bekanntlich errichtete Napoleon nach denı Tilsiter Frie- 
den aus Teilen des früheren polnischen Staates einen neuen, das 
° Oesterreichisch-polnischer Vertrag vom 18. September 1773, russisch- 
polnischer vom gleichen Tage, preußisch-polnischer vom 15. März 1775 
sämtlich M. R. II 109 ff. Vgl. Beer, Die erste Teilung Polens mit Doku- 
menten 1873. BRANDENBURGER, Polnische Geschichte 1907, S. 162 ff. 
? Russisch-polnischer Vertrag vom 13. Juli 1793, preußisch-polnischer 
vom 25. September 1793, M.R. V 530 ff. BRANDENBURGER a. a. O. 8. 170 ff. 
HERRMANN, Die Österreich-preußische Allianz vom 7. Februar 1792 und 
die zweite Teilung Polens 1861. 
8 BINDER, Der Untergang des polnischen Nationalstaates 1843/44, Bd. I, 
S. 150 ff. 
® So z. B. WESTLAKE, International Law 1904—7, Bd. 1, S. 66.
	        
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