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Wege einschlagen müssen. Auf diese aber weist der Friedens-
vertrag selbst hin, indem er in $ 27 der Anlage zu den Art. 45 bis
50 erklärt, daß die „gegenwärtige“ Staatsangehörigkeit (nationalite
actuelle) der Bewohner des Saargebiets unberührt bleibe. Sie
sind also der ungeheuren Mehrzahl nach Deutsche, sei es Preußen,
sei es Bayern. Nur dann aber kann man von einem genossen-
schaftlich verbundenen Volke sprechen, wenn wenigstens die
überwiegende Mehrzahl seiner Glieder einem andern Volke nicht
angehört. Denn erst dadurch wird die erforderliche Abgeschlossen-
heit nach außen hin erreicht. Wäre das Saargebiet ein Staat, so
hätte man die unerhörte Erscheinung zu konstatieren, daß die
sämtlichen Einwohner eines Staates gleichzeitig Angehörige eines
andern sind. Nun wird man allerdings darauf hinweisen können,
daß ja zugegebenermaßen die internationale Stellung des Saargebiets
sehr eigenartig gestaltet ist und daher eine mehrfache Staatsan-
gehörigkeit seiner Einwohner nicht mehr aufzufallen brauchte als
manches andere. Aber dieser Einwand hätte nur dann Bedeutung,
wenn in der Rechtslage der Saarbewohner diejenigen positiven
Merkmale nachgewiesen wären, aus denen auf ihre Verbindung
zu einem genossenschaftlich organisierten Volk geschlossen werden
könnte. Dazu wäre in erster Linie die Zugehörigkeit der ein-
zelnen zu dieser genossenschaftlich organisierten Gesamtheit,
also die saarländische Staatsangehörigkeit, erforderlich.
Das Bestehen einer solehen verneint aber der Friedensvertrag
dadurch, daß er den Bewohnern des Saargebiets ihre alte Staats-
angehörigkeit läßt. Denn er macht es an zahlreichen Stellen er-
kennbar, daß er eine mehrfache Staatsangehörigkeit nicht begrün-
den will. Zwar dürfen nach Absatz 2 des zitierten $ 27 die Be-
wohner des Saargebiets nicht gehindert werden, eine neue Staats-
angehörigkeit zu erwerben, sofort aber heißt es weiter, daß sie in
diesem Falle jede andere Staatsangehörigkeit verlieren. Auch da,
wo durch die Abtretung deutscher Gebiete eine Häufung von
Staatsangehörigkeiten vielleicht denkbar wäre, beeilt sich der Ver-