Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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l. 
Abhandlungen. 
Der Staatsrechtslehrer und die Politik. 
Von 
Dr. RupoLr LAvn. 
Der Staatsrechtslehrer steht an einem Punkte, wo die Wissen- 
schaft, nämlich die Philosophie, die Staatslehre und die Rechtswissen- 
schaft, in die praktische Politik, das heißt in das Ringen der 
Menschen um die Macht, unmittelbar eingreift und von diesem 
Ringen unmittelbar beeinflußt wird. Denn auch Wissenschaft ist 
Macht, edelste, rein geistige Macht. Daher können Staatstheorien 
im politischen Kampfe von entscheidender Bedeutung werden. Man 
denke nur an MONTESQUIEUs Lehre von der Trennung der Ge- 
walten oder an ROUSSEAUs Formulierung der Volkssouveränität. 
Umgekehrt sind Staatstheorien notwendig durch die gegebene poli- 
tische Lage, in der sie entstehen, geschichtlich bedingt. Auch 
für diesen Satz können uns MONTESQUIEU und ROUSSEAU als gute 
Beispiele dienen. Nun stehen in der praktischen Politik, so wollen 
wir im folgenden den Kampf der Menschen um die Macht nen- 
nen, gleichgültig, wie weit er letzten Endes in eigennützigen und 
wie weit er in weltbeglückenden Absichten geführt wird, subjek- 
tive Werturteile gegen subjektive Werturteile. Der Professor, der 
sich mit Recht und Staat befaßt, und dem die Wissenschaft höch- 
Archiv des öffentlichen Rechts. XLIIL. 2. 10
	        
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