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Abhandlungen.
Der Staatsrechtslehrer und die Politik.
Von
Dr. RupoLr LAvn.
Der Staatsrechtslehrer steht an einem Punkte, wo die Wissen-
schaft, nämlich die Philosophie, die Staatslehre und die Rechtswissen-
schaft, in die praktische Politik, das heißt in das Ringen der
Menschen um die Macht, unmittelbar eingreift und von diesem
Ringen unmittelbar beeinflußt wird. Denn auch Wissenschaft ist
Macht, edelste, rein geistige Macht. Daher können Staatstheorien
im politischen Kampfe von entscheidender Bedeutung werden. Man
denke nur an MONTESQUIEUs Lehre von der Trennung der Ge-
walten oder an ROUSSEAUs Formulierung der Volkssouveränität.
Umgekehrt sind Staatstheorien notwendig durch die gegebene poli-
tische Lage, in der sie entstehen, geschichtlich bedingt. Auch
für diesen Satz können uns MONTESQUIEU und ROUSSEAU als gute
Beispiele dienen. Nun stehen in der praktischen Politik, so wollen
wir im folgenden den Kampf der Menschen um die Macht nen-
nen, gleichgültig, wie weit er letzten Endes in eigennützigen und
wie weit er in weltbeglückenden Absichten geführt wird, subjek-
tive Werturteile gegen subjektive Werturteile. Der Professor, der
sich mit Recht und Staat befaßt, und dem die Wissenschaft höch-
Archiv des öffentlichen Rechts. XLIIL. 2. 10