Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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juristischer Spezialfächer, nicht minder jener Lehrer des Staats-,, 
Verwaltungs- und Völkerrechtes, welcher sich im Sinne des mo- 
dernen Positivismus, etwa LABANDs und OTTO MAYERs, auf Rechts- 
dogmatik und logische Konstruktion vorausgesetzter Begriffe vom 
Recht und Staat beschränken und die kausal-soziologischen und 
ethisch-politischen Wissenszweige beiseite lassen wollte. Denn auch 
die Ergebnisse der rechtsdogmatischen Deduktion sind, wie wir sehen 
werden, in weitem Umfang von subjektiven Werturteilen des De- 
duzierenden mit beeinflußt, wenn dieser Umfang auch für die ein- 
zelnen Disziplinen des Rechts ein verschieden großer ist. 
Das Grundsätzliche, das im folgenden erörtert werden soll, 
ist demnach im wesentlichen und mutatis mutandis für den größten 
Teil der Rechts- und Staatswissenschaften von Bedeutung. Ich habe 
daher auch im folgenden überall dort, wo ich die Verhältnisse 
überblicken zu können glaubte, nicht vom „Staatsrechtslehrer* 
sondern vom „Lehrer der Rechts- und Staatswissenschaften* ge- 
sprochen. Denn es liegt mir nichts so ferne wie etwa die Behaup- 
tung, der Staatsrechtslehrer sei höher qualifiziert oder hätte es 
mit schwierigeren Aufgaben zu tun als die Vertreter der anderen 
Fächer in der Fakultät. Aber ich habe mich dennoch für ver- 
pflichtet gehalten, die vorliegende Arbeit im Titel, in der Wahl 
der Zeitschrift und in einigen wesentlichen Teilen des Inhaltes 
auf den Staatsrechtslehrer zu beschränken. Denn nur in den eige- 
nen Fächern verfügt jeder über die Erfahrung, die nötig ist, wenn 
man sich die Fragen beantworten will, die ich mir im folgenden 
zu stellen versucht habe. Ich glaube nun, daß die Probleme, die 
im folgenden behandelt werden sollen, in unseren politisch so be- 
wegten Zeiten noch sehr viel im Kreise unserer Fakultätskollegen 
erörtert werden dürften. Da schien es mir nun von größtem 
Wert, wenn eine Diskussion im engsten und nächstbeteiligten Kreise 
der Staatsrechtslehrer jener im weiteren Kreise voranging. 
Das eingangs aufgeworfene Problem ist ein doppeltes. Es 
muß erstens nach dem Einfluß der politischen Wert- 
10*
	        
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