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juristischer Spezialfächer, nicht minder jener Lehrer des Staats-,,
Verwaltungs- und Völkerrechtes, welcher sich im Sinne des mo-
dernen Positivismus, etwa LABANDs und OTTO MAYERs, auf Rechts-
dogmatik und logische Konstruktion vorausgesetzter Begriffe vom
Recht und Staat beschränken und die kausal-soziologischen und
ethisch-politischen Wissenszweige beiseite lassen wollte. Denn auch
die Ergebnisse der rechtsdogmatischen Deduktion sind, wie wir sehen
werden, in weitem Umfang von subjektiven Werturteilen des De-
duzierenden mit beeinflußt, wenn dieser Umfang auch für die ein-
zelnen Disziplinen des Rechts ein verschieden großer ist.
Das Grundsätzliche, das im folgenden erörtert werden soll,
ist demnach im wesentlichen und mutatis mutandis für den größten
Teil der Rechts- und Staatswissenschaften von Bedeutung. Ich habe
daher auch im folgenden überall dort, wo ich die Verhältnisse
überblicken zu können glaubte, nicht vom „Staatsrechtslehrer*
sondern vom „Lehrer der Rechts- und Staatswissenschaften* ge-
sprochen. Denn es liegt mir nichts so ferne wie etwa die Behaup-
tung, der Staatsrechtslehrer sei höher qualifiziert oder hätte es
mit schwierigeren Aufgaben zu tun als die Vertreter der anderen
Fächer in der Fakultät. Aber ich habe mich dennoch für ver-
pflichtet gehalten, die vorliegende Arbeit im Titel, in der Wahl
der Zeitschrift und in einigen wesentlichen Teilen des Inhaltes
auf den Staatsrechtslehrer zu beschränken. Denn nur in den eige-
nen Fächern verfügt jeder über die Erfahrung, die nötig ist, wenn
man sich die Fragen beantworten will, die ich mir im folgenden
zu stellen versucht habe. Ich glaube nun, daß die Probleme, die
im folgenden behandelt werden sollen, in unseren politisch so be-
wegten Zeiten noch sehr viel im Kreise unserer Fakultätskollegen
erörtert werden dürften. Da schien es mir nun von größtem
Wert, wenn eine Diskussion im engsten und nächstbeteiligten Kreise
der Staatsrechtslehrer jener im weiteren Kreise voranging.
Das eingangs aufgeworfene Problem ist ein doppeltes. Es
muß erstens nach dem Einfluß der politischen Wert-
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