Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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„dogmatische“ Rechtswissenschaft, wir dürfen statt dessen sagen, 
die Wissenschaft vom Inhalt des rechtlichen Sollens, in allen ihren 
Zweigen. Zur dritten Gruppe gehören die kausale Staatslehre, 
die kausale Rechtslehre, die Soziologie und die theoretische Natio- 
nalökonomie, soweit diese Wissenszweige über bloße historisch- 
deskriptive Darstellung hinausgehen und auf Grund von Synthesen 
und Induktionsschlüssen zur Aufstellung von allgemeinen Begriffen 
und von Gesetzen des gesellschaftlichen Geschehens schreiten. 
Der vierten sind jene Disziplinen zuzuzählen, welche sich die 
kritische Würdigung der Gegebenheiten und die Aufstellung prak- 
tischer Forderungen zur Aufgabe stellen: die ethisch-politische 
Staatslehre („praktische“, „angewandte“ Staatslehre, „politische 
Staatstheorie *) als die Lehre vombesten Staat, die, Verwaltungslehre‘ 
als die Lehre von der besten Verwaltung, überhaupt die ethisch- 
politische und teleologische Spekulation in allen Rechtsgebieten, 
insbesondere die Erwägungen de lege ferenda und die Lehre vom 
Nützlichen innerhalb der Vollmacht zu echtem freiem Ermessen 
aller öffentlichen Organe auf Grund disjunktiver Normen (Band 34, 
1915, S. 162 ff. dieser Zeitschrift), endlich die Volkswirtschafts- 
politik. Es sei gestattet, die genannten vier Gruppen von Fächern 
und Teile von Fächern als die historisch-deskriptive, die juristi- 
sche, die sozialtheoretische und die politische Gruppe zu be- 
zeichnen. 
Von der ersten, derhistorisch-deskriptiven Gruppe, darfhier wohl 
abgesehen werden. Allerdings sind wir uns seit RICKERT darüber im 
klaren, daß die Auswahl des Wesentlichen, das der Historiker 
aus dem ungeheuren Ganzen des Stoffs heraushebt, nur mit Rück- 
sicht auf bereits vorausgesetzte Begriffe möglich ist. Analoges 
muß für die Auswahl des Wesentlichen bei der Beschreibung 
gelten. Die Begriffe, welche den Maßstab der Auslese abgeben, 
sind hier insbesondere die allgemeinsten Begriffe aus den Ge- 
bieten von Recht, Staat und Wirtschaf. An der Fixierung 
dieser Begriffe ist das zeitgenössische politische Denken beteiligt.
	        
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