Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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bayerische Regierung sich nicht den Forderungen ent- 
ziehen wird, welche die Reichsregierung im Interesse der 
Einheit des Reiches zu stellen genötigt sein wird.* 
Die Reichsverfassung bietet verschiedene Wege, um gegen ein Land 
vorzugehen, welches nach Auffassung des Reichs seinen Pflichten gegen 
das Reich nicht nachkommt. 
Unter diesen Wegen ist, falls er zum Ziele führt, ohne Zweifel der 
dem Gesamtinteresse am meisten entsprechende der Weg der Ver- 
handlung, um das Land auf den Weg des Gehorsams zurückzuleiten. 
Diesen Weg wies die obige Erklärnng der Reichsregierung. Er 
wurde von ihr beschritten. 
IH. Verhandlungeu zwischen dem Reich und Bayern 
und Beilegung des Konfliktes. 
Der Reichspräsident richtete am 27. Juli an den bayerischen 
Ministerpräsidenten folgenden „Brief“: 
„Hochverehrter Herr Ministerpräsident! 
Die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung gegenüber 
dem Gesetze zum Schutze der Republik erfüllt mich mit ernster Sorge 
und zwingt mich, Ihnen folgendes mitzuteilen: 
Die von der Bayerischen Regierung zu diesem Gesetz erlassene 
Verordnung steht nach meiner und der Reichsregierung Auffassung 
und VÜeberzeugung im Widerspruch mit der Reichsver- 
fassung. Nie stellt eine schwere Störung der deutschen Rechtseinheit 
dar, die bei ähnlichen Schritten auch anderer Länder den Bestand des 
Reiches gefährden müßte. Aus meiner Aufgabe als Hüter der Reichs- 
verfassung und des Reichsgedankens erwächst mir daher die Pflicht 
gemäß Art. 48 der Reichsverfassung, auf die Aufhebung der 
bayerischen Verordnung hinzuwirken. 
Ich möchte mich zu diesem mir durch die Verfassung gewiesenen 
Schritte erst dann entschließen, wenn ich die Ueberzeugung gewinne, 
daß auch die letzten Mittel zu einer Verständigung über eine schnelle 
Beilegung dieses Konfliktes erschöpft sind. Ich bitte Sie daher, sehr 
geehrter Herr Ministerpräsident, im Interesse unseres deutschen Volkes 
und Landes, das uns beiden gleichermaßen am Herzen liegt, noch- 
mals in Erwägungen einzutreten, ob es nicht mög- 
lich erscheint, Ihnen und mir diesen so unerwünsch- 
ten Schritt zuersparen. 
Ich benutze die Gelegenheit, um gegenüber den in Bayern auf-
	        
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