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So ergibt sich folgendes Schema:
Mitwirkung des Volkes bei Erledigung bestimmter
Staatsgeschäfte.
Volksabstimmung über Im Verlaufe eines Bei einer bestimmten
Absetzung oder Wieder- bestimmten Gesetz- Gebietsveränderung
wahl des Reichspräsi- gebungsverfahrens, (bleibt späterer Bear-
denten. | beitung vorbehalten).
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I. Durch Referendum: I. Durch Volksbegehren:
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1. Fakultativ 2. Obligatorisch
a) Bei Divergenz der Bei verfassungsändern- 1. Auf Erad usw. eines
Legislative und Exe- den Gesetzen, Gesetzes,
kutive 2. Auf Auflösung des
veranlaßt: durch Parlaments.
« den Reichspräsiden-
ten,
ß durch die Regierung
sofort.
y durch die Regierung
nach erfolgloser Be«
anstandung,
ö durch das Parlament.
b) Bei Divergenz von
Parl.-Mehrheit und
Parl.Minderheit +
Bruchteil der Stimm-
berechtigten, veran-
laßt von den beiden
zuletzt Genannten.
c) Bei Divergenz von
Parlament u. Bruch-
tell der Stimmbe-
rechtigten, veranlaßt
von letzterem.
d) Bei Divergenz zweier
Legislativorganeüber
einfacheGesetze,über
verfassungsändernde
Gesetze.
II.
Nach der Reichsverfassung wird der Reichspräsident unmittel-
bar vom ganzen deutschen Volke gewählt. (Art. 41, Abs. 1),
nicht, wie in Amerika, durch vom Volk gewählte Wahlmänner !®
18 Amerikan. Verfass. Art. U, 1,1 u 2.