Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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scheint uns die Möglichkeit eines den Absetzungsantrag veran- 
lassenden Konfliktfalls zwischen Reichspräsident und Reichstag ge- 
geben zu sein bei akuten vom Reichspräsident ausgehenden poli- 
tischen Maßnahmen, die der Mehrheit des Reichstages nicht ge- 
nehm sind, die aber, bevor sie rechtswirksam werden können, den 
Reichstag passieren müssen. Hier gibt der Verlauf des weiteren 
Verfahrens, evtl. ein Regierungswechsel gemäß Art. 54, wohl aus- 
nahmslos hinreichend Gelegenheit, die politischen Ansichten und 
Wünsche des Reichstages, vorbehaltlich eines Volksentscheids, dem 
Reichspräsidenten gegenüber durchzusetzen. Wahrscheinlicher ist, 
daß der Reichstag eher von seinem Rechte aus Art. 43 Abs. 2 
Gebrauch machen wird, wenn die außerhalb seiner Zuständigkeits- 
sphäre erfolgenden zumeist wohl über einen längeren Zeitraum sich 
ausdehnenden politischen Maßnahmen des Reichspräsidenten dessen 
der Politik der Volksvertretung nicht kongruente politische Haltung 
in die Erscheinung treten lassen. Wenn er z. B. durchaus im 
Rahmen seiner Kompetenzen gemäß Art. 46 durch Entlassung und 
Ernennung von Beamten und Offizieren dem Reichsbeamtenkörper 
allmählich eine der Reichstagsmehrheit unwillkommene politische 
Färbung gibt, oder wenn er .nach politischen Unruhen von dem 
ihm nach Art. 49, Abs. 1 zustehenden Begnadigungsrechte zu- 
gunsten einer der Reichstagsmehrheit nicht angehörenden vielleicht 
sogar verfassungsfeindlichen Partei weit über „normale“ Billigkeit 
hinausgehend Gebrauch macht und diese dadurch übermäßig stärkt 
— in solchen und ähnlichen Fällen wird dem Reichstag die Be- 
seitigung des Ministers, der gegengezeichnet hat, oder des gesamten 
Kabinetts häufig nicht genügen, vielmehr auch der Rücktritt des 
Reichspräsidenten von seinem im Gegensatz zur Reichstagsmehr- 
heit ausgeübten Amte dringend erwünscht und geboten erscheinen. 
Ein Einzelfall oder mehrere solcher „eine fortgesetzte Handlung“ 
darstellenden Einzelfälle werden stets den Konflikt zum Ausbruch 
kommen lassen, doch als tieferliegende Ursache werden nicht Einzel- 
maßnahmen des Reichspräsidenten, höchstens eine Kette von solchen,
	        
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