Das deuts che militärische Sostem 173
1,220% (ohne die Offiziere). Das natürliche Endziel einer solchen Verfassung
jedoch, alle brauchbaren jungen Männer durch die Schule der
Armee gehen zu lassen, ist niemals, auch nicht als dieser Krieg ausbrach,
erreicht worden. Obgleich im Fahre 1913 die stehende Armee um 63000
Rekruten verstärkt wurde, blieben doch noch 30000 Mann völlig brauchbare
und nicht weniger als etwa 200 000 mit leichten Fehlern Behaftete
übrig (Ersatzreserve und Landsturm mit Waffe), die man auch noch
hätte einstellen können und jetzt während des Krieges allmählich heranzicht.
Die Neformen, denen die Armee in diesen 100 Jahren unterworfen
worden ist, haben im ganzen und großen den Inhalt gehabt, nicht sowohl
die Größe der Armec im Verhältnis zur Volkszahl zu vermehren,
sondern durch Herabsetzung der Dienstzeit das sozusagen militaristische
Element zu reduzieren und dadurch Raum zu schaffen für die Ausbildung
eines größeren Bruchteils der Volksmenge. Bis zur vollen
Ausschöpfung der allgemeinen Wehrpflicht sind wir aber niemals gegangen.
Von höchster Bedeutung, im politischen wie im militärischen Sinne, ist
das Institut der Einjährig-Freiwilligen. Der Mame „Freiwillige“ trifft
nicht mehr zu, sondern ist nur historisch zu erklären; er stammt aus der
Zeit, wo die Armee noch nicht groß genug war, alle Dienstfähigen aufzunehmen,
und zwischen den Aberzähligen gelost wurde. Um das Becht
des einjährigen Dienstes zu haben, mußte man auf das Losen verzichten,
diente also relativ „freiwillig“. Um als Einjährig-Freiwilliger zu dienen,
muß man sich auf eigene Kosten ausstatten und erhält keinen Sold,
sondern muß sich aus eigenen Mitteln ernähren. Zugleich aber muß
man durch Schulzeugnisse oder durch ein recht schwieriges Examen eine
höhere Bildung nachweisen. Der einjährig-freiwillige Dienst ist also keineswegs
ein Privilegium des Reichtums, sondern ein Privilegium der
Bildung, denn das Examen kann niemals erlassen werden; jungen Leuten
höherer Bildung aber, denen die Mittel fehlen, sich das Jahr durch
selbst zu erhalten, werden Beihilfen gewährt.
Diese Einrichtung, die einst im Jahre 1814 gleich bei Einführung
der allgemeinen Wehrpflicht der Kriegsminister v. Boyen geschaffen
hat, hat zwei hervorragende Vorteilc. Erstens stört der militärische Dienst
von nur einem Zahr die allgemeine Ausbildung der jungen Männer
sehr wenig. Viele sehen es sogar als einen großen Vorteil an, daß die
jungen Männec, seien es Kaufleute, seien es Studenten, seien es Landwirte,
ihre bürgerliche Beschäftigung einmal unterbrechen und eine ganz
andere Welt kennen lernen. Zweitens aber gewinnt die Armce aus