Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zehnter Jahrgang (10)

— 23 — 
Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
10. Jahrgang. Gerlin, den 23. Jannar 1876. Nr. 4. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dleses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bel den 
ostanstalten und bel den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bel Letzterer erfolgt auch der Berkauf einzelner Nummern dleses Blattes; der Preie derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; Par Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 20 7. 5 falls ulcht für elnzelue Rummern noch 
besonders elne Prelsermäßigung sestgesetzt ist. 
  
Nr. 23. 
Benennung der belm 15. Armee-Korps zu formirenden Kadallerle-Divifion. 
Ich bestimme hierdurch, daß die neuzuformirende Kavallerie-Division in Metz die Bezeichnung „Kavallerie- 
Division des 15. Armee-Korps“ erhalten soll. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach die weitere Bekannt- 
machung zu veranlassen. 
Berlin, den 30. Dezember 1875. 
Wilhelm. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 12. Jannar 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
iegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 151. 1. A. 1. 
Nr. 24. 
Benennung der Bataillone und Kompagnien des Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 15. 
Auf den Mir gehaltenen Vertiag, bestimme Ich im Verfolg Meiner Ordre vom 17. Juni 1871: 
1) Die Bataillone des Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 15 erhalten an Stelle ihrer bisherigen Benennung 
„Hannoversches Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 10“ und „Hessisches Fuß. Artilleric-Bataillon Nr. 11“ nun- 
mehr die Bezeichnung: „1. (Hannoversches) Bataillon“. „2. (Hessisches) Bataillon“. 
2) Die Kompagnien vesseten Regiments werden von 1 bis 8 nummerirt. 
Das Kriegs-Ministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 6. Jannar 1876. 
Wilhelm. 
. v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 16. Januar 1876. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntnist der Armee gebracht, daß sämmt- 
liche ffthere und Mannschaften des bezeichneten Regiments nunmehr die Nummer 15 (an Stelle der bis- 
herigen Nummern 10 und 11) zu führen haben. 
Kriegs Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 187. 1. A. 1.
	        
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