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Nr. 18.
Regelung der Straf- rc. Befugnisse des Direktors der Militär-Telegraphen-Schule und des Direktions-
Mitgliedes dieser Austalt.
Auf den Mir egaltenen Vortrag will Ich hiermit dem Direktor der Militär-Telegraphen-Schule die Disziplinar-
strafgewalt und Befugniß zur slaubgeuheilung eines detachirten Stabsoffiziers und dem Direktions-Mitgliede
dieser Anstalt diejenige eines Kompagnie-Chefs verleihen. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 13. Januar 1887.
Wilhelm.
# # Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 31. Januar 1887.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch belannt gemacht.
No. 201/1. 87. A. 5. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Januar 1887.
Nr. 19.
Krankenlöhnungssätze für überzählige Unteroffiziere.
Z#u Besestigung von Zweifeln wird unter Bezugnahme auf die §s§. 2 und 3 der Bestimmungen über
eförderung der Unteroffiziere im Friedens-Verhältniß vom 18. Juli 1878 — A.-V.-Bl. Nr. 20 für 1878 —
bestimmt, daß fortan die Krankenlöhnung für überzählige Vizefeldwebel, Vizewachtmeister, Sergeanten und Unter-
offiziere im Falle ihrer Verpflegung im Lazarethe nach den ihrer Löhnung beim Truppentheil entsprechenden
ätzen zu gewähren ist.
Hunftehtii der in der P#liegenden Zeit vorgekommenen Abweichungen hiervon kann es bei den etwa
stattgehabten Mehrgewährungen sein ten.
ewenden beha
No. 803/12. 86. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. **)-I Berlin den 30. Januar 1887.
Nr. 20.
Heransgabe eines Exerzir-Reglements für die Pioniere.
Seine Mojestät der Kaiser und König haben ein „Exerzir-Reglement für die Pioniere“ zu genehmigen geruht.
Indem dies zur Kenntniß der Armee gebracht wird, bemertt das Kriegsministerium, daß den Kommando-
behörden u. s. w. die entsprechende aAnzad von Exemplaren unter Beifügung eines Vertheilungsplanes zugehen
wird. Das Reglement wird in dem Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und
Sohn — Berlin SW., Kochstraße Nr. 68 —70 — bei direkter Bestellung aus der Armee, geheftet zum Preise
von 75 Pf. und kartonnirt zum Preise von 95 Pf. für das Exemplar, erscheinen.
No. 524/1. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegeministeriun.
Militär-Oekonomie-Departement. N. 21 Berlin den 1. Februar 1887.
r.
Selbstbewirthschaftungsfonds.
Fr# übende Offizieraspiranten des Beurlaubtenstandes sind vom 1. April 1886 ab auf Grund der Allerhöchsten
abinets-Ordre von demselben Tage (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 107) den Truppen die Selbstbewirth-
schaftungssonds Aständig.
ementsprechen 1
Preußische Heer im Frieden die Worte: „Nicht nur“ und: „sondern auch für Offizieraspiranten
standes“ zu streichen.
No. 201/1. 87. B. 3. Blume.
sind in der Anmerkung“*) zum §. 82, des HeLnerkulegugs-Reiemeuts für das
es Beurlaubten.