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kommen ist. Liegt auch in dem Umstand, daß in
einigen Stellen der Pastoralbriefe (Tit. 1, 7;
1 Tim. 3, 2) der episcopus in der Einheit von
der Mehrheit der Diakonen und Presbyter unter-
schieden wird (F. Chr. Baur, Das Christentum und
diechristl. Kirche der drei ersten Jahrhunderte 275),
hierfür keine ausreichende Beweiskraft, so dürfte
diese kaum jener Tatsache abgesprochen werden
können, daß Timotheus ausgerüstet erscheint
mit der vollen apostolischen Gewalt, mit derselben
Autorität, welche der hl. Paulus selbst in Ephesus
ausgeübt haben würde, und daß der Apostel aus-
drücklich hervorhebt, er solle das Uberkommene be-
wahren bis zur Wiederkunft Christi (1 Tim. 6, 14).
Mit diesem Zusatz ist der Gedanke an eine bloß
transitorische Ausübung der ihm verliehenen Ge-
walt oder an eine mit dem Ableben des Apostels
aufhörende Stellvertretung abgewiesen.
Wenn dann der Apostel Paulus die Altesten
der Kirche Ephesus nach Milet beruft (Apg. 20,
17—38), um an sie im Vorgefühl seines nahen
Todes ein letztes Abschiedswort der Mahnung und
Ermunterung zu richten, und sie Bischöfe nennt,
eingesetzt vom Heiligen Geiste, zu regieren die
Kirche, so möchte exegetisch die Folgerung nicht
beanstandet werden können, daß es sich hier um
vom Apostel bestellte Bischöfe handelt, die als
Vorsteher der kleinasiatischen Kirchen, gleich Ti-
motheus in Ephesus, fortan in der Art und in
dem Umfang ihre Führungs= und Leitungsgewalt
in den ihnen zugewiesenen Gemeinden betätigen
sollten, wie dies bisher von ihm selbst direkt oder
indirekt geschehen war. (Der hiergegen unter Hin-
weis auf V. 17 gemachte Einwurf, daß die um
den hl. Paulus versammelten Männer nur Priester
der einen Kirchengemeinde Ephesus gewesen seien,
findet seine Widerlegung in dem V. 25, wo der
Apostel sagt: vos omnes, per quos transivi,
praedicans regnum Dei.)
In ganz bestimmten und unverkennbaren Zügen
zeigt uns dies aber die Apokalypse in den Vor-
stehern der sieben Gemeinden, in der propheti-
schen Sprache Engel genannt. Dieselben erscheinen
hier als das eigentliche Lebensorgan in ihren be-
züglichen Gemeinden und betätigen eine Autorität,
wie sie nur die Apostel als Träger des apostolischen
Amtes ausgeübt hatten, was schon in der inhalt-
lich gleichen Benennung angedeutet liegt. — Ein
weiteres Zeugnis bietet der dritte Brief des
hl. Johannes. Nach V. 9 und 10 nimmt Dio-
trephes eine Stellung ein, wie sie den gleich an-
fänglich eingesetzten Priesterepiskopen und Diakonen
nicht zukam, und erscheint mit einer Autorität be-
kleidet, wie sie von den Aposteln selbst betätigt
wurde; denn nur unter dieser Voraussetzung wird
es erklärlich, daß er seine Anordnungen selbst im
Widerspruch mit dem hl. Johannes mit Erfolg
durchsetzen konnte. «
Muß man angesichts solcher Andeutungen in
der Heiligen Schrift zu dem unabweislichen
Schluß kommen, daß die Apostel gegen Ende
Episkopat.
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ihrer irdischen Laufbahn sich in den von ihnen
begründeten Gemeinden Nachfolger bestellt haben,
so wird dieser durch mannigfache und vollgewich-
tige historische Zeugnisse in wundersamer
Übereinstimmung und gegenseitiger Ergänzung
ausdrücklich bestätigt. Das älteste derselben ist
in dem Brief des römischen Klemens an die Ge-
meinde zu Korinth enthalten. Hier werden nach
Kapitel 42 und 44 zwei von den Aposteln aus-
gegangene Verordnungen scharf unterschieden: die
erste bestand in der Einsetzung von Priestern oder
Bischöfen und Diakonen, welche sie als Gehilfen
in den neubegründeten Gemeinden im Interesse
eines fortdauernden Unterrichts, einer ununter-
brochenen Heilsspendung und geordneten äußern
Lebensgemeinschaft vertraten; die zweite aber darin,
daß sie Männer bestellten, auf welche nach ihrem
Tod ihr eigener Beruf, ihre eigene Vollmacht und
Sendung überging und die darum nicht, wie jene,
ihre Gehilfen und Vertreter, sondern ihre Nach-
folger waren. Dieses Klementinische Zeugnis er-
hält noch eine zusätzliche Verstärkung in den Frag-
menten des hl. Irenäus (Fragm. 2), wo ganz
dieselbe Unterscheidung gemacht und von zwei-
maligen Anordnungen der Apostel allerdings nur
allgemein, aber doch in einer Weise gesprochen
wird, daß unter der einen nur die Einsetzung von
Nachfolgern verstanden werden kann (Rothe, Die
Anfänge der christlichen Kirche u. ihrer Verfassung
361/374), also das, was Irenäus Adv. haer.
1. 3, c. 3, 8 1 berichtet: „Sie hinterließen Nach-
folger und übertrugen denselben ihr eigenes Lehr-
amt.“ Klemens von Alexandrien aber erzählt in
seiner Schrift Quis dives salvetur? c. 42 vom
hl. Johannes, daß er von Patmos nach Ephesus
zurückgekehrt und zu den Bewohnern der benach-
barten Provinzen gegangen sei, teils um Bischöfe
einzusetzen, teils um die ihm vom Heiligen Geist
bezeichneten Männer zu Klerikern zu weihen. Daß
Klemens hier seine subjektive Auffassung in das
ursprüngliche Faktum hineingetragen habe und die
von ihm als Bischöfe erwähnten Männer Priester-
bischöfe gewesen seien, kann um so weniger ein-
gewendet werden, als einer der von Johannes
eingesetzten Bischöfe mit Namensnennung auf-
geführt wird, nämlich Polykarp von Smyrna,
der doch zweifelsohne in der wohlbeglaubigten
Geschichte als Nachfolger der Apostel dasteht und
von dem Irenäus (Adv. haer. 1. 3, c. 3, § 4)
ausdrücklich bezeugt, daß er durch Johannes zum
Bischof von Smyrna bestellt sei.
Unter solchen Umständen müssen die Versiche-
rungen, denen wir schon in der vorchprianischen
Zeit bei kirchlichen und sogar häretischen Schrift-
stellern begegnen, daß die Bischöfe von den
Aposteln als ihre Nachfolger eingesetzt seien, eine
ganz andere Bedeutung haben als die einer im
hierarchischen Interesse erfundenen und wieder-
holten Fabel. Aber auch selbst dann, wenn man
diesen historischen Zeugnissen keinen entscheidenden
Wert beimessen und von ihnen als unsichern und