Full text: Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

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Gruppe hinzukommen. Die Statistik führt die im 
Immobilienhandel tätigen Berufe teils unter der 
Gruppe b (als Immobilienbanken) teils unter 8 
(#als Häuseragenten, Immobilienmakler) auf. Noch 
deutlicher wird die außerordentliche Verzweigung, 
wenn man sich vergegenwärtigt, daß nach derselben 
Berufsstatistik die unter a namhaft gemachte Haupt- 
gruppe (Waren- und Produktenhandel in stehendem 
Gewerbebetrieb) allein wieder 15 Handelszweige 
umfaßt, die wieder 1015 Spezialitäten aufweisen, 
und zwar wie folgt: 
1. Handel mit Tieren 37 
» « landwirtschaftlichen und ver- 
wandten Produkten 136 
3. „ „ Brennmaterialien 21 
4. „ „ Baumaterialien 43 
5. „ „ Metallen und Metallwaren 57 
6. „ Maschinen und Apparaten. 8 
7. „ „ Drogen, Chemikalien und 
Farbwaren . 40 
8. »Kolomal-Eß und Trink- 
waren . 119 
9. „ „ Wein und Spirituofen . 11 
10. . „ Tabak und Zigarren 8 
11. „ ,, Leder Wolle und Baum- 
8 
12. . » Manufaktur-(Schmtt )Wa- 
136 
13. . » Kurz- und Galanteriewaren 58 
14. " „ verschiedenen und sonstigen 
Waren * 
15. Trödelhandlel . 
Im ganzen betrug bei der Gewerbezählung 2 
1895 die Zahl der Berufsbenennungen in den neun 
obigen Gruppen des Handelsgewerbes 1464. Diese 
Spezialisierungen lassen natürlich wieder unter- 
einander willkürliche Kombinationen zu, wie sie 
die Findigkeit der Kaufleute den jeweiligen Be- 
dürfnissen für angepaßt erachten mag, so daß die 
Verzweigung des Handels nach den einzelnen Ge- 
genständen geradezu endlos genannt werden muß. 
Diesen Zuständen gegenüber macht sich in neuerer 
Zeit die soeben in anderem Zusammenhang er- 
wähnte Tendenz geltend, eine möglichst große An- 
zahl von Handelsartikeln in einem einzigen Be- 
triebe (Bazar, Magazin, Warenhaus) zusammen- 
zufassen. 
Mit Rücksicht darauf, ob sich der Handel auf 
das Staatsgebiet bzw. das Zollgebiet beschränkt, 
dem der Kaufmann angehört, oder darüber hin- 
aus erstreckt, unterscheidet man Binnenhandel 
und auswärtigen Handel. Der geschicht- 
lichen Entwicklung entspricht es, daß der auswär- 
tige Handel eines Landes früher bedeutend wird 
als der Binnenhandel. daß dagegen in allen hoch- 
kultivierten und zugleich großen Ländern der 
Binnenhandel weitaus überwiegt (Roscher). Der 
auswärtige Handel ist entweder Ausfuhr- 
(Export-) oder Einfuhr-(Import-Handel 
oder Durchfuhr= und Zwischenhandel 
(nach Montesquien auch Okonomiehandel ge- 
nannt). Der Ausfuhrhandel beschäftigt sich damit, 
einheimische Erzeugnisse im Auslande abzusetzen, 
während der Einfuhrhandel ausländische Erzeug- 
nisse in den inländischen Verkehr bringt; der 
Zwischenhandel verbindet beide Arten, indem er 
Handel usw. 
  
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sich darauf verlegt, in einem Gebiete des Aus- 
landes erworbene Waren wieder im Auslande 
in einem andern Gebiete abzusetzen. Die Gesamt- 
heit der durch diese drei Arten hervorgerufenen 
Handelsbewegung zwischen den verschiedenen Län- 
dern und Völkern bildet den Welthandel. Je 
nachdem sich bei demselben die einzelnen Völker 
mehr oder weniger aktiv oder passiv verhalten, 
d. h. Ausfuhr und Einfuhr des eigenen Landes 
selbst und mit eigenen Mitteln bewirken oder frem- 
den Kaufleuten überlassen, treiben sie Aktiv- 
oder Passivhandel; das beste Beispiel eines 
Passivhandel treibenden Landes ist China. 
Statistischen Zwecken dient die Unterscheidung 
zwischen Generalhandel, Gesamteigen- 
handel und Spezialhandel. Der General- 
handel umfaßt in Einfuhr und Ausfuhr sämtliche 
in das deutsche Zollgebiet und aus demselben aus- 
geführten Waren einschließlich der unmittelbar 
durchgeführten. Der Gesamteigenhandel umfaßt 
dieselben Waren mit Ausschluß der unmittelbaren 
Durchfuhr. Der Spezialhandel dagegen umfaßt 
in der Einfuhr die Einfuhr in den freien Verkehr 
des Zollgebietes unmittelbar oder mit Begleit- 
papieren, auch von Zollausschlüssen, Freibezirken, 
Niederlagen, Konten usw. sowie die Einfuhr in 
das Zollgebiet zur Veredlung auf inländische 
Rechnung, sodann in der Ausfuhr die Ausfuhr 
aus dem freien Verkehr des Zollgebietes einschließ- 
lich der unter Steuerüberwachung ausgehenden, 
einer Verbrauchs= oder Stempelabgabe unterlie- 
genden inländischen Waren (Bier, Branntwein, 
Salz, Schaumwein, Spielkarten, Tabak, Zucker) 
sowie die Ausfuhr aus dem Zollgebiet nach der 
Veredlung auf inländische Rechnung. Auf Grund 
des Gesetzes vom 7. Febr. 1906 besteht aber vom 
1. März 1906 ab das Gebiet der deutschen Han- 
delsstatistik nicht mehr aus dem deutschen Zoll- 
gebiet; es sind vielmehr die Zollausschlüsse in 
dieses Gebiet eingeschlossen worden, so daß von 
da ab in den obigen Angaben an Stelle des deut- 
schen Zollgebiets dieses erweiterte deutsche „Wirt- 
schafts“ gebiet zu setzen ist. Gleichzeitig trat am 
1. März 1906 ein neues statistisches Warenver- 
zeichnis in Geltung. Die Folge davon ist, daß die 
handelsstatistischen Zahlen für das Jahr 1906 ff 
nur mit Einschränkung unter Berücksichtigung die- 
ser Anderungen mit den Zahlen früherer Jahre 
zum Vergleich herangezogen werden können. 
3. Zu allen Zeiten hat sich diese Verschieden- 
heit in der Handelstätigkeit der einzelnen Völker 
zu erkennen gegeben, haben einzelne Völker im 
Welthandel eine untergeordnete Rolle gespielt, 
während andere den Aktivhandel in überwiegen- 
dem Maße beherrschten. Von den Völkern des 
Altertums waren das bedeutendste Handelsvolk 
die Phönizier. „Vor sich das Meer mit Inseln 
und Küsten von lockender Fruchtbarkeit, hinter sich 
den an Schiffsbauholz reichen Libanon, unter sich 
einen sehr beschränkten Boden“, waren sie auf die 
Schiffahrt hingedrängt. Auf die Ausdehnung
	        
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