Full text: Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

1293 
berg geltenden Gesetze über Jagd u. Fischerei 
(1900); Buchenberger, Fischereirecht u. Fischerei- 
pflege im Großhzgt. Baden (21903). [Roeren.) 
Jakobinerklub s. Gesellschaften, geheime 
591 
(Sp. 591). 
Japan. I. Geschichte. 1. Die Japaner sind 
keine reine, sondern eine aus Malaien, Mongolen 
und Paläoasiaten (Aino) gemischte Rasse. Die 
sagenhafte Geschichte Japansbeginnt mit Dschimmu 
Tenno (660/585 v. Chr.), dem Nachkommen der 
Sonnengöttin, Begründer des Reichs und Stamm- 
vater der heute noch regierenden Dynastie. Die 
Reichsbildung ging aus von den Stammprovinzen 
(Gokinai) am Meerbusen von Osaka und um- 
faßte zunächst den Süden. Das folgenreichste 
Ereignis der älteren Geschichte Japans war die 
teilweise Eroberung Koreas durch Dschingo Kogo 
um 202 n. Chr. Eine Reihe weiterer Expeditionen 
folgte in den nächsten Jahrhunderten, und wenn 
sich auch trotzdem die Abhängigkeit Koreas wieder 
löste, so bildete es doch die Brücke, über welche die 
chinesische Zivilisation in das Land des Sonnenauf- 
gangs eindrang. Gewerbe, Kunst, Literatur, Ethik, 
Religion, Rechtspflege und Staatseinrichtungen 
der Chinesen wurden im 6./8. Jahrh. unter För- 
derung der Regierung importiert. Als das offi- 
zielle Jahr der Einführung des Buddhismus gilt 
552; buddhistische Bonzen, Buddhabilder, Tem- 
pelarchitekten usw. wurden unter Kimmei-Tenno 
(540/571) aus dem koreanischen Reiche Kudara 
geholt, das unter japanischem Schutze stand. Die 
große Masse des Volkes fiel dem Buddhismus 
zu, der von Temmu Tenno (673/686) obligatorisch 
gemacht wurde. Die alte Volksreligion, der 
Ahnenkultus oder Schintoismus (Dienst der Kami, 
d. h. Geister berühmter Vorfahren, Fürsten und 
Helden, mit ausführlichen Opfer= und Reini- 
gungsvorschriften, aber ohne Glaubens- und Sit- 
tenlehre), behauptete sich in den herrschenden Stän- 
den, während die konfuzianische Ethik namentlich 
in der Samuraikaste großen Einfluß ausübte. 
In den Beginn des 8. Jahrh. fällt die Aufzeich- 
nung der beiden nationalen Geschichtswerke Kojiki 
und Nihongi, etwas später die Erfindung der 
gannihen, der chinesischen nachgebildeten Silben- 
rift 
Ebenso gründlich war der Umschwung im Staats- 
wesen. Der altjapanische Staat beruhte auf dem 
Geschlechterverband, und die Macht des Mikado 
war durch diese patriarchalische Verfassung sehr 
eingeschränkt. Auch gab es keinen Unterschied 
zwischen Zivil= und Militärbeamten, das Auf- 
gebot wurde vom Herrscher selbst kommandiert 
und nach dem Frieden entlassen. Unter chinesischem 
Einfluß entwickelte sich eine strenge Rang= und 
Amterordnung und ein Hofzeremoniell, das den 
Herrscher der Berührung mit dem Volk mehr 
und mehr enthob. Während bisher in der Regel 
jeder Mikado die Residenz gewechselt hatte, ver- 
legte Kwammu Tenno (782/807) 794 seinen 
Aufenthalt nach dem neuen Friedensschloß (Hei- 
Jakobinerklub — Japan. 
  
1294 
anjo) in Kioto, wo seine Nachfolger bis 1868 
residierten. Man unterschied fortan ein erbliches 
Zivilbeamtentum (Kuge, Hofadel) und eine Mili- 
tärkaste (Buke). Den Oberbefehl führte ein Ge- 
neral, auch die Zivilregierung überließ der Mikado 
den Beamten und dankte meistens jung ab, um 
sich einem ausschweisenden Leben oder dem bud- 
dhistischen Mönchtum zu ergeben. So fiel, da 
das Erbe oft an Unmündige und Frauen kam, 
die Regierung den bevorzugten Familien zu. Deren 
gab esdrei, die Fudschiwara, Taira und Minamoto, 
die ihren Ursprung auf das Herrscherhaus zurück- 
führten und durch ihren Wettstreit viel Unglück 
über das Land brachten. Das älteste und ange- 
sehenste Geschlecht waren die Fudschiwara. Von den 
155 Familien des Hofadels gehörten 95 zu ihnen, 
und aus den fünf vornehmsten mußte der Mikado 
seine Frau nehmen. Im 9., 10. und 11. Jahrh. 
hatten sie alle Macht in den Händen und besaßen 
fast alle hohen Zivilämter, insbesondere das des 
Ministerpräsidenten (Daijo-Daijin) und das 888 
eingeführte, 1868 abgeschaffte Amt des erblichen 
Regenten (Kwampakuy, der neben dem zur Puppe 
herabgesunkenen Mikado wirklich regierte, die Be- 
richte der Militär= und Zivilbeamten entgegen- 
nahm und jeden Verkehr des Mikado mit der 
Außenwelt zu vermitteln hatte. Die Taira kom- 
mandierten als erbliche Generale im Südwesten, 
die Minamoto im Nordosten. Letztere besaßen 
seit dem 10. Jahrh. die Stellung des Schogun 
oder Generalissimus; auch die späteren Schogun- 
familien Aschikaga und Tokugawa gehörten zu 
diesem Geschlecht. 
So lange sich die Taira und Minamoto mit 
diesen Stellungen begnügten, stand die Herrschaft 
der Fudschiwara fest. Im 12. Jahrh. griffen sie 
jedoch mit Hilfe ihrer Vasallen (Samurai) in 
den Provinzen selbst nach der Macht, und fortan 
glich, wie ein alter japanischer Geschichtschreiber 
sagt, die Autorität des Mikado einer leeren Kasse, 
die der Fudschiwara dem Schlüssel dazu. Der 
Kampf zwischen Taira und Minamoto (Gen- 
Pei-Kassen), den dynastischen Bürgerkriegen des 
Abendlandesvergleichbar,endeteinden! 180er Jah- 
ren mit dem Sieg der Minamoto unter Joritomo. 
An die Stelle des alten Regierungssystems mit 
dem Heer von Beamten und der strengen Etikette 
trat nun der Militärdespotismus mit dem Feu- 
dalwesen. Joritomo (11199), einer der hervor- 
ragendsten Männer der japanischen Geschichte, 
in der er auch durch gute Gesetzgebung und Justiz 
und Einführung einer gerechteren Ertragssteuer 
Epoche machte, gilt als Begründer des Feudal- 
systems, dessen Anfänge freilich weit zurückreichen. 
Seine Residenz und der Sitz der neugeschaffenen 
Regierungsbehörde (Bakufu) war Kamakura; in 
die Provinzen schickte er seine Verwandten und 
Generale als Militärgouverneure, welche die bis- 
herigen Statthalter zu beaussichtigen hatten, sie 
aber mit der Zeit ganz verdrängten und zu erb- 
lichen Vasallen wurden. Die 1192 an Joritomo
	        
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