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allgemeine Schonzeit vom 15. April bis 15.’Okt.;
einen andern Jagdschutz gibt es nicht. Haupt-
sächlich wird sie zum Erwerbe ausgeübt. Die
Fischerei hat wegen der insularen Lage Japans
eine besondere Wichtigkeit für dessen Volkswirt-
schaft und beschäftigt an 3 Mill. Einwohner mit
420 000 Fischerbooten; sie wird nicht nur in den
japanischen Küstengewässern, sondern auch an den
Küsten Koreas, in der Südsee und im Berings-
meer (Robbenschlag) ausgeübt. Fischzucht (Karp-
fen, Schildkröten, Aale, Austern, Lachs, Forellen)
wird in ausgedehntem Maß betrieben.
Außer Kupfer, Eisen, Kohlen (auf Kiuschiu,
Jesso und im Norden von Nippon), Schwefel
und Pyrit sind große Mineralschätze gegen-
wärtig nicht mehr vorhanden; Gold, Silber,
Zinn, Blei, Zink und Quecksilber kommen nur in
bescheidenem Maße vor, doch hat die Goldgewin-
nung seit 1898 bedeutende Fortschritte gemacht
und sind neue Goldfelder im Norden von Jesso ent-
deckt worden (1905: 3050kg). Außerdem besitzt
Japan viele Petroleumquellen, hauptsächlich im
Bezirke von Echigo. Steinsalz wird nur wenig
gefunden; fast ausnahmslos geschieht die Salz-
gewinnung durch Verdampfen des Seewassers,
und zwar überwiegend in den um die Inlandsee
liegenden Bezirken von Honschiu und Schikoku.
Das Gewerbewesen ist in Japan hoch ent-
wickelt, meist in Kleinbetrieben mit geringer Ar-
beitsteilung auf dem Lande, mit um so größerer
in den Städten. Aus den zahlreichen Gewerbe-
arten sind als besonders zu großer Kunstfertigkeit
gelangt zu nennen die Metallindustrie, die Bronze-
arbeiten, die Lackarbeiten und die Kunsttöpferei,
alle seit alten Zeiten in Japan einheimisch. Da-
neben stehen hauptsächlich die Papierfabrikation
und die Seidenindustrie in Blüte; jene liefert das
unzerreißbare Pflanzenpapier, das zu Dachbeklei-
dungen, Regenschirmen und Lampions, zu Regen-
mänteln und Servietten, zu Tapeten, Zelttuch
und Wollhemden dient. Allmählich sind auch die
europäischen Handwerke eingedrungen, ohne freilich
bisher gegenüber der altjapanischen Arbeitssitte
viel Bedeutung zu gewinnen. Die Einrichtung
von Fabriken nach europäischem Muster mit ein-
geführten Maschinen und fremden Angestellten hat
zunächst der Staat in die Hand genommen, der für
seine eigenen Bedürfnisse Großbetriebe (die später
zum großen Teil wieder veräußert wurden) schuf:
Stahlwerke (Wakamatsu, Modschi usw.), Werf-
ten und Docks (Nagasaki usw.), Waffen= und Mu-
nitionsfabriken, Wollspinnereien und -webereien,
die Münze, Papierfabriken, Berg= und Hütten-
werke, Eisenbahnwerkstätten u. dgl.; diese Anstalten
haben den Weg gezeigt und den Anstoß gegeben
zur Gründung privater Unternehmungen. Es ent-
standen zahlreiche Gesellschaften, und Japan er-
hielt sogar sein Gründungsfieber mit seinen Folge-
erscheinungen. Nach dem russisch-japanischen
Krieg setzte wiederum eine wilde Spekulation ein,
die zur Gründung neuer Gesellschaften (Sept.
Japan.
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1905 bis Mai 1907 allein 4505 mit 830 Mill.
Jen) und zur Erhöhung des Kapitals bei 829
alten Gesellschaften (um 373 Mill.) führte, aber
bereits 1907 eine Krise verursachte. Neben den
Staatsbetrieben und der Textilindustrie sind noch
von Bedeutung die Fabrikation von Zündwaren,
Zucker, Drogen, Konserven, Instrumenten, die
Sakebrauerei, die keramische Industrie, die Buch-
druckerei (1906: 270095 Druckschriften) u. dgl.
Trotz des neueren Aufschwunges ist die japanische
Industrie bei dem Mangel an Kapital und der
großen Unternehmer, bei dem hohen Zinsfuß usw.
noch auf lange Jahre hinaus kein ernstlicher Kon-
kurrent für die europäische Industrie und das Ge-
spenst der „gelben Gefahr“ eben ein Gespenst.
In der alten Zeit war der ganze Gewerbe-
betrieb staatlich geregelt, Produktion und Preis
meist durch den Staat bestimmt, der auch den
Vertrieb besorgte. Unter den neuen Verhältnissen
ist an die Stelle des Beamten der Händler ge-
treten; die Organisation ist geblieben, wenn auch
die rechtliche und soziale Gebundenheit des Er-
werbslebens abgeschafft ist. Die Macht der Ge-
wohnheit und die Gemeinsamkeit der Interessen
verbinden die Unternehmer je nach ihren Gewer-
ben und an den einzelnen Orten in Gilden, die
auch staatlich anerkannt und gefördert werden und
einen gewissen Beitrittszwang erhalten, wenn sie
mindestens drei Viertel der das betreffende Ge-
werbe an jenem Orte Betreibenden umfassen. Die
Gilde als solche darf keine Geschäfte betreiben und
muß jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit mit
Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben der
Bezirksregierung einreichen. Mit Genehmigung
der Behörden können auch mehrere Gilden zu-
sammen einen Verband bilden.
Auch im Handelsgewerbe gibt es derartige
Gilden und Gildenverbände, und gerade in diesem
ist auch der Ursprung der neueren Form der Ein-
richtung zu suchen. Es galt hier, die Gemeinsam-
keit der Interessen gegenüber den fremden Kauf-
leuten zu wahren und gleichzeitig die Handels-
gebräuche und das rechtliche Verhältnis zwischen
Kommissionären und Kommittenten festzusetzen;
ein anderer Zweck ist die Sicherung einer gleich-
mäßigen Güte der Waren und Verhinderung der
Ausfuhr schlechter und verdorbener Gegenstände
sowie die Anknüpfung von Handelsbeziehungen
zur Hebung des Exportes. An die Stelle der alten
staatlichen Organisation und Leitung getreten,
haben sie ihre Bedeutung in der Entwicklung des
Außenhandels. Dieser hatte im 16. und 17.
Jahrh. durch die Portugiesen und Spanier einen
lebhaften Aufschwung genommen, während der
Tokugawa-Herrschaft jedoch waren die auswär-
tigen Handelsbeziehungen immer mehr einge-
schränkt worden; nur Holländer und Chinesen
durften in Nagasaki seit 1641 einen streng be-
grenzten, staatlich reglementierten Handel treiben.
Mit der Offnung der Häfen 1859 begann eine
neue Periode. Wichtige Ausfuhrartikel wurden