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armee oder der Ersatzreserve zugeteilt ist, vom
17. bis 40. Lebensjahre der Nationalarmee an.
Die Bestimmungen über Einjährig-Freiwillige,
Arzte, Apotheker und Veterinäre sind fast die
gleichen wie in Deutschland. Rekruten, die bei
der zweiten Gestellung noch zu schwach sind, treten
unmittelbar zur Nationalarmee über, diejenigen,
deren Reklamationen wegen besonderer Familien-
verhältnisse drei Jahre lang anerkannt werden,
und Volksschullehrer nach sechswöchiger Ausbil-
dung. Das Rekrutenkontingent wird alljährlich
festgesetzt. Die Armee umfaßt 1 Gardedivision,
17 im Reiche verteilte Div., 1 Div. und 1 In-
fanteriebrigade in Korea, 1 Div. in der Man-
dschurei und besondere Truppenteile auf Formosa
(2 gemischte Brigaden) und Sachalin. Jede Di-
vision hat 2 Infanteriebrigaden, 1 Kavallerie-
regiment, 1 Feldartillerieregiment, 1 Genie= und
1 Trainbataillon; die Infanteriebrigade besteht
aus 2 Regimentern, jedes mit 3 Bataillonen zu je
4 Kompagnien. Ein Kavallerieregiment hat 3 Es-
kadrons, ein Feldartillerieregiment 2 Abteilungen
zu je 6 Batterien mit je 6 Geschützen; ein Genie-
bataillon hat 3, ein Trainbataillon 2 Kompag-
nien. Außerdem bestehen noch 2 selbständige Ka-
valleriebrigaden (je 2 Regimenter), 2 selbständige
Artilleriebrigaden (je 3 Regimenter), 1 Eisenbahn-,
1 Telegraphenbataillon, 6 Regimenter und 3 selb-
ständige Batterien Festungs= und Küstenartillerie
und eine Miliz von Tsuschima zur Verteidigung
der Inseln. Die Gesamtfriedensstärke beträgt etwa
250 000 Mann (die genauen Zahlen werden ge-
heim gehalten), die Kriegsstärke an 300000 Mann
Feldarmee, 200 000 Mann Reserve, 100 000
Mann Ersatztruppen, ferner den Landsturm. Das
Oberkommando führt der Kaiser. Die höchste
militärische Behörde unter ihm ist der 1898 ge-
schaffene Marschallrat, über dessen Tätigkeit nichts
näheres bekannt ist. Unter dem Kaiser unmittel-
bar steht auch der Kriegsrat, der über wichtige
militärische Fragen Gutachten abgibt und aus den
Feldmarschällen, den Chefs des Generalstabs,
Admiralstabs, dem Kriegs= und Marineminister
und andern vom Kaiser ernannten Offizieren be-
steht. Für die Divisionen des eigentlichen Japan
bestehen 4 Armeeinspektionen; in Korea und
Kwantung üben deren Besugnisse der Ober-
befehlshaber bzw. Generalgouverneur aus. Für
diese beiden Gebiete sowie für Formosa und Sa-
chalin bestehen besondere Kommandostellen. Der
Generalinspektion des Erziehungs= und Bildungs-
wesens (seit 1898), die für die gleichmäßige Aus-
bildung der verschiedenen Waffengattungen ver-
antwortlich ist, unterstehen auch die Hauptkadetten-
anstalt und die Kadettenkorps, die Kriegsschule,
die Toyamaschule mit Lehrbataillon (Schießschule)
und die Artillerie= und Ingenieurschule. Das
Militärgerichtswesen ist zurzeit in einer völligen
Umwandlung begriffen.
Die Kriegsflotte zählte 1908: 126 Fahrzeuge
mit einem Gehalt von 505 712 Registertonnen;
Japan.
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darunter befanden sich 13 Schlachtschiffe 1. Klasse,
13 Panzerkreuzer 1. Klasse, 10 Kreuzer 2. Klasse,
8 Kreuzer 3. Klasse, 10 Küstenverteidiger, 6 Ka-
nonenboote 1. Klasse, 7 Avisos, 2 Transport-
schiffe und 55 Torpedojäger. Außerdem 16 Tor-
pedoboote 1. Klasse, 35 Torpedoboote 2. Klasse,
18 Torpedoboote 3. Klasse und als Hilfsflotte die
(75) Dampfer der Nippon Busen Kaischa. Die
Bemannung, deren Zahl im ganzen sich auf
47723 beläuft, besteht aus 33 662 Matrosen,
9423 Unteroffizieren und 1016 Kadetten und
Fähnrichen, 1477 Deckoffizieren, 1179 Offizieren,
433 höheren Offizieren, 53 Admiralen; in der
Reserve stehen 9393 Offiziere und Mannschaften,
das Zivilpersonal beträgt 1016 Mann. Die
Küstenbefestigung ist auf verhältnismäßig wenige
Punkte beschränkt. Das heimische Küstengebiet ist
in 4 Admiralitäten eingeteilt, an deren Spitze je
1 Admiral als Seepräfekt steht, der unmittelbar
dem Kaiser untergeordnet ist und dem die Seever-
teidigungsanlagen, Kriegshäfen, Stützpunkte usw.
unterstellt sind. Hauptbasis der Flotte bildet der
zweite Bezirk Kure (Befestigungsgruppe Schimono-
seki-Modschi, Anlagen von Jura, Befestigungen
von Tadanoumi). Kriegshäfen sind Jokosuka, Kure,
Saseho, Maitsuru und Port Arthur; außerdem
6 befestigte Häfen und Stützpunkte. Stark be-
festigt ist auch die Einfahrt der Bucht von Tokio
und die Inlandsee.
Das Staatswappen des Mikado ist eine ideali-
sierte Chrysanthemumblüte mit 16 abgerundeten
Petalen, welche von einem kleinen zentralen Kreise
ausgehen und an ihren äußeren Enden abgerundet
und durch 16 kleine Bogen verbunden sind, welche
einen zweiten Kreis von Blütenstrahlen bilden.
Die Handelsflagge führt eine rote runde Scheibe
in weißem Felde; bei der Kriegsflagge laufen von
der Scheibe 16 rote Streifen strahlenförmig bis
an den Rand der Fahne.
Literatur. Allgemeines: Die nichtjapan.
Literatur ist verzeichnet bei v. Wenkstern, Biblio-
graphy of the Japanese Empire (2 Bde, Lond.
1895 u. 1908); v. Siebold, Nippon, Archiv zur
Beschreibung J.s (1832; kleine Ausgabe in 2 Bdn,
1897); Rein, JI. nach Reisen u. Studien (2 Bde,
1881/86, 1 21905); Brinkley, Japan described
and illustrated by the Japanese (15 Bde, Boston
1897 ff); Rasche, Land u. Volk der Japaner (1897);
v. Hesse-Wartegg, China u. J. (21900); Clement,
A Handbock of Modern Japan (Chicago 1903);
Brinkley, Japan and China, their History, Arts,
Sciences, Manners usw. (12 Bde, Lond. 1903 ff);
Griffith, The Mikado'’s Empire (Neuyork 101903);
Unser Vaterland J. Ein Quellenbuch, geschrieben
von Japanern (1904); Munzinger, J. u. die Ja-
paner (1904); v. Königsmarck, J. u. die Japaner
(1904); Hearn, Japan (Lond. 1904); Davidson,
Present-day Japan (ebd. 1904); Dyer, Dai Nip-
pon, Britain of the East (ebd. 1904); Brownne,
Japan, Race and People (ebd. 1904); Chamber=
lain, Things Japanese (Neuyork "1904); Hats-
horne, Japan and her People (2 Bde, Lond. 1904);
Knox, Imperial Japan-Country and its People